EU-Gericht setzt neue, strengere Maßstäbe für die Anerkennung von sicheren Herkunftsländern

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich die Kriterien präzisiert, die EU-Mitgliedsstaaten erfüllen müssen, um Länder als sichere Herkunftsländer für Asylverfahren einzustufen. Die Entscheidung aus Luxemburg besagt, dass Staaten deren Einschätzungsgrundlagen transparent machen müssen und garantieren, dass die Sicherheit für die gesamte Bevölkerung des betreffenden Landes gewährleistet ist.

Bislang konnten sich die 27 EU-Staaten nicht auf eine gemeinsame Liste sicherer Herkunftsländer einigen, was dazu geführt hat, dass einige Länder individuelle Listen führen.

Die rechtliche Auseinandersetzung drehte sich spezifisch um die Rolle italienischer Aufnahme- und Abschiebezentren in Nordalbanien und die Frage, unter welchen Bedingungen EU-Staaten ein Herkunftsland als sicher deklarieren können. Dabei stand zur Debatte, ob Asylanträge von Personen aus als sicher eingestuften Ländern beschleunigt bearbeitet werden können und ob eine direkte Rückführung aus Drittstaaten möglich ist.

Im speziellen Fall klagten zwei Männer aus Bangladesch erfolgreich vor einem Gericht in Rom gegen ihre Überstellung in die italienischen Zentren in Albanien und gegen eine eventuelle Rückführung aus diesen Zentren.

Italiens Liste sicherer Staaten umfasst derzeit 19 Länder, darunter sechs westliche Balkanstaaten und weitere Länder wie Ägypten oder Bangladesch. Demgegenüber umfasst die deutsche Liste zehn Staaten. Beide Listen unterscheiden sich in einigen Punkten deutlich.

Bereits im April präsentierte die EU-Kommission eine eigene Liste von sieben als sicher betrachteten Herkunftsländern, zu denen neben Kosovo, einem EU-Beitrittskandidaten, auch Ägypten und Indien zählen.

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