Das Bauvorhaben Stuttgart 21, das ursprünglich schon 2019 fertiggestellt sein sollte, ist weit hinter dem Zeitplan zurückgeblieben und hat seine Kosten dramatisch überschritten. Anfänglich auf 2,5 Milliarden Euro veranschlagt, sehen sich die Verantwortlichen mittlerweile mit Ausgaben in Höhe von 11 Milliarden Euro konfrontiert. Daraus erwuchs eine Rechtsstreitigkeit über zusätzliche Kosten von mindestens 6,5 Milliarden Euro, die nach einer kürzlich erfolgten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg von der Deutschen Bahn AG getragen werden müssen.
Der juristische Streit basierte auf einer unklaren Vertragsklausel, die lediglich vorsah, dass die Eisenbahninfrastrukturunternehmen und das Land bei weiteren Kostensteigerungen Gespräche führen sollten. Das Gericht entschied, dass diese Formulierung keinen rechtlich bindenden Anspruch auf zusätzliche Finanzmittel schafft. Bemerkenswert ist, wie in einem Projekt dieser finanziellen Größenordnung eine derartig vage Klausel Eingang finden konnte, an dem viele hochbezahlte Rechtsanwälte beteiligt waren.
Obwohl die Bahn theoretisch die Möglichkeit hat, das Urteil vor das Verfassungsgericht zu bringen, steht fest, dass letztlich die Steuerzahler die Kosten tragen werden. Dies geschieht entweder direkt über die Kassen der Stadt Stuttgart, der Region, des Landes Baden-Württemberg oder der Bahn, die alle öffentlich finanziert sind. Dabei macht es einen Unterschied, ob speziell die Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs oder alle Deutschen finanziell mehr belastet werden.
Bereits vor dem Baustart von Stuttgart 21 gab es massive Proteste gegen das Projekt. Kritiker bemängelten unter anderem die hohen Kosten und die Tatsache, dass durch den Umbau zwar Grundstücke anderweitig nutzbar gemacht werden, der Bahnhof selbst aber letztlich weniger Gleise aufweist. Das Aktionsbündnis gegen S 21 merkte ironisch an, dass beträchtliche Summen für teure Anwaltskanzleien und Juristenteams aufgewendet wurden.
Die Inbetriebnahme der Anlage ist derzeit für Ende 2026 geplant, allerdings nach letzten Angaben nur teilweise.
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