Die renommierte Wiener Strafverteidigerin Astrid Wagner setzt sich erneut für eine vorzeitige Freilassung ihres Mandanten Josef Fritzl ein. Fritzl, der aufgrund seiner schweren Verbrechen zu den bekanntesten Straftätern Österreichs zählt, soll nach Meinung seiner Anwältin die gesetzlichen Bedingungen für eine Entlassung erfüllt haben.
Laut Wagner gibt es ein forensisches Gutachten, das besagt, dass von Fritzl keine Gefahr mehr für die Öffentlichkeit ausgehe. Außerdem hat er bereits die Mindesthaftdauer von 15 Jahren abgeleistet. “Eine vorbereitete Entlassung könnte nun durchaus möglich sein”, äußerte sie gegenüber der Nachrichtenagentur APA und in ihrem Podcast “Plädoyer für Verbrecher”. In diesem Kontext betonte sie, dass Fritzl den Wunsch habe, die Freiheit noch zu erleben und “zumindest einmal ein Kaffeehaus besuchen” zu können.
Nach Angaben von Wagner leidet Fritzl an Demenz. Trotz seiner Krankheit seien ihm bis dato weder begleitete Freigänge noch andere Haftlockerungen bewilligt worden, die ihm helfen würden, sich schrittweise an das Leben in Freiheit zu gewöhnen. Wagner ist der Ansicht, dass das Gefängnis für Fritzl nicht länger der richtige Aufenthaltsort sei.
Schon im Mai 2024 hatte ein Dreiersenat des Landesgerichts Krems entschieden, Fritzl aus dem Maßnahmenvollzug in den regulären Strafvollzug zu überführen. Ein Antrag auf vorzeitige Haftentlassung wurde allerdings zurückgewiesen. Diese Entscheidung stützte sich auf ein Gutachten der forensischen Psychiaterin Adelheid Kastner, das Fritzl nur ein geringes Risikopotenzial zuschrieb.
Im Jahr 2008 wurde Josef Fritzl zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte zwischen 1984 und 2008 seine Tochter in einem verborgenen Kellerkerker gefangen gehalten, sie über Jahre vergewaltigt und mit ihr sieben Kinder gezeugt. Die Verbrechen, darunter Mord, Vergewaltigung, Inzest, Nötigung, sklavenähnliche Ausbeutung und Freiheitsberaubung, zählen zu den gravierendsten Kriminalfällen in der österreichischen Nachkriegsgeschichte.
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