Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat gegen Radio Télévision Suisse (RTS) eine Rüge wegen fehlender Balance in ihrer Berichterstattung ausgesprochen, wie die Weltwoche vermeldet.
Gegenstand der Kritik war eine Ausgabe der Nachrichtensendung “19h30” von Ende Mai 2024, die sich mit der Volksinitiative “Für die Freiheit und die körperliche Unversehrtheit” beschäftigte.
Laut der UBI bekamen die Gegner der Initiative erheblich mehr Sendezeit, um ihre Sichtweisen darzulegen.
Den Befürwortern der Initiative wurde hingegen kaum Plattform geboten, und selbst im Porträt des Initiators Richard Koller wurden dessen Argumente nur spärlich erwähnt. Essenzielle Aspekte der Initiative, wie der Schutz vor sozialen oder beruflichen Diskriminierungen bei einer Ablehnung der Impfung, blieben gänzlich unerwähnt.
Anstelle einer ausgewogenen Darstellung dominierten emotional geladene Bilder von Protesten, die klar die Gegenposition unterstützten.
Die UBI stellte mit einer Mehrheit von sechs zu drei Stimmen fest, dass die Berichterstattung das gesetzlich verankerte Gebot der Vielfalt missachtete. Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR) wurde aufgefordert, innerhalb von zwei Monaten Abhilfemaßnahmen für die festgestellten Mängel zu präsentieren.
Die Entscheidung unterstreicht die besondere Pflicht öffenlich-rechtlicher Medien, bei Abstimmungen eine neutrale Berichterstattung zu gewährleisten.
Das Urteil gegen RTS ist derzeit noch nicht rechtskräftig festgelegt.
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