Gerichtsstopp in Berlin: Dramatische Wende im Fall des Afghanen!

Erst kürzlich erklärte die Bundesregierung, alle Afghanen mit einer Zusage zur Aufnahme nach Deutschland zu evakuieren. Doch kaum waren zwei Tage vergangen, als das Oberverwaltungsgericht Berlin ein Urteil fällte, das dieses Vorhaben verzögerte.

Seit dem politischen Machtwechsel in Deutschland entbrannten Diskussionen um die Zusagen zur Aufnahme afghanischer Staatsbürger. Diese wurden größtenteils während der Amtszeit der ehemaligen Außenministerin Annalena Baerbock und unter der damaligen Ampelkoalition ausgesprochen. Besonders brisant wurde die Lage aufgrund von Vorfällen, wie der Anweisung an die deutsche Botschaft in Islamabad, Visa auch bei unklaren Identitäten auszustellen. Trotz der Regierungsübernahme durch die Merz-Administration im April, setzten sich die Flüge von Islamabad nach Deutschland kurzzeitig fort.

Die neue Regierung stoppte jedoch bald darauf diese Flüge. Als Reaktion darauf initiierte die NGO Kabul Luftbrücke, die vermutlich hinter den meisten Aufnahmezusagen steckt, eine Reihe von Klagen beim Verwaltungsgericht Berlin. Ein Erfolg wurde im Juli ersichtlich, als ein Berliner Verwaltungsgericht im Fall einer afghanischen Wissenschaftlerin, die mit 13 Angehörigen einreisen wollte, entschied, dass bereits erteilte Aufnahmezusagen auch umgesetzt werden müssten.

Im Gegensatz zu den etwa 300 Ortskräften, die während der Bundeswehrmission in Afghanistan mit den deutschen Streitkräften zusammenarbeiteten, warten etwa 2.500 Afghanen in Pakistan, denen aus humanitären Gründen eine Aufnahmezusage erteilt wurde, auf ein Visum und die Umsetzung ihrer Fälle.

Theoretisch könnte die Bundesregierung diese Zusagen widerrufen, doch hat sie bisher davor zurückgeschreckt. Gleichzeitig hat Pakistan begonnen, Druck aufzubauen und die Afghanen, die größtenteils auf deutsche Kosten leben, auszuweisen.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin traf derweil in einem Fall eine gegenteilige Entscheidung zum Verwaltungsgericht der ersten Instanz. Einem afghanischen Familienvierer wurde das Visum versagt, weil keine Sicherheitsüberprüfung stattgefunden hatte, und das Gericht bestätigte diese Entscheidung als rechtmäßig. Die erste Instanz hatte zuvor das Auswärtig Amt angewiesen, die Visa zu erteilen.

“Entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts”, so die Pressemitteilung des OVG Berlin, “erfordert die Visumerteilung selbst bei Vorliegen einer Aufnahmezusage generell eine persönliche Vorsprache. Nur so ist eine angemessene Prüfung von Identität und Sicherheitsbedenken des Antragstellers möglich.”

Dieses Urteil des OVG offenbart, dass es Afghanen gibt, denen eine Aufnahmezusage erteilt wurde, obwohl ihre Identitäten ungeklärt sind und ohne dass die Botschaft geprüft hat, ob die Person im Pass auch jene ist, die einreisen will. Es unterstreicht auch, wie unter der Ampel-Regierung Flüge ohne angemessene Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt wurden. Das Urteil könnte nun dazu führen, dass künftig in ähnlichen Fällen gründlichere Überprüfungen durchgeführt werden, auch wenn bisher keine Entscheidung getroffen wurde, die Zusagen generell aufzuheben. Bei einem weiteren anstehenden Urteil im Zusammenhang mit der erwähnten Wissenschaftlerin könnte eine neue Wendung im Fall erwartet werden.

Mehr zum Thema – Berichterstattung: Bundesregierung überwindet Blockade zur Evakuierung afghanischer Staatsbürger

Schreibe einen Kommentar