Krankenkassen fordern in einer spektakulären Klage 10 Milliarden Euro vom Bund!

Der Bund übernimmt monatlich 133,17 Euro für die Krankenkassenbeiträge von Bürgergeldempfängern. Doch nach Aussage der gesetzlichen Krankenkassen deckt dieser Betrag nicht die tatsächlichen Kosten, was zu einer jährlichen Finanzlücke von zehn Milliarden Euro führt. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen, GKV, plant daher, eine Klage gegen den Bund anzustreben, um die Differenz geltend zu machen.

Für eine solche Entscheidung bedarf es der Zustimmung sowohl der Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgebervertreter im Verband. Dies wurde auf einer Pressekonferenz bestätigt, bei der Dr. Susanne Wagemann, Vertreterin der Arbeitgeber, erklärte, dass die zusätzliche Belastung der Krankenkassen zu steigenden Beiträgen und somit auch zu höheren Arbeitskosten führe. Uwe Klemens, Vertreter der Versicherten, wies darauf hin, dass die derzeitigen 59 Millionen Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung eine Aufgabe tragen, die eigentlich von allen 84 Millionen Bürgern Deutschlands unterstützt werden sollte.

Ein von den Krankenkassen beauftragtes Forschungsinstitut hatte bereits 2016 die notwendige Beitragshöhe für das damalige ALG II ermittelt, welche nur zu 38 Prozent durch Bundesmittel gedeckt war. Eine aktuelle Berechnung beziffert die erforderliche Pauschale auf 311,45 Euro. Im Gegensatz dazu übernehmen die Kommunen bei Grundsicherungsempfängern im Alter die tatsächlich anfallenden Kosten vollständig und bei privat versicherten Bürgergeldempfängern wird sogar ein Betrag von bis zu 471,32 Euro monatlich vom Bund erstattet.

Trotz wiederholter Zusage einer Anpassung der Beiträge in den Koalitionsverträgen der letzten Bundesregierungen, inclusiv der Regierung Merkel und der aktuellen Ampelkoalition, ist noch keine Veränderung eingetreten. Das Defizit verschärfte sich zudem durch den Zustrom ukrainischer Flüchtlinge, wodurch die Zahl der Bürgergeldempfänger signifikant stieg.

Die gesetzlich Versicherten müssen dieses Defizit tragen, während Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung sind – einschließlich aller Bundestagsabgeordneten und Beamten – nicht zu diesen Kosten beitragen.

In der anstehenden Klage soll argumentiert werden, dass die Deckungslücke einen rechtswidrigen Eingriff in die organisatorische und finanzielle Autonomie der Sozialversicherungsträger darstellt und gegen die Zweckbindung von Sozialversicherungsbeiträgen verstößt, da diese nicht zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben verwendet werden dürfen. Der GKV wird die Klage gegen einen noch zu erstellenden Zuweisungsbescheid des Bundesamts für Soziale Sicherung für das Jahr 2026 einreichen, wobei das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen zuständig sein wird.

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