Schockurteil: Schweizer Gericht lässt Priester trotz Missbrauchs von vier Kindern frei!

Ein Priester wurde vom Kantonsstrafgericht zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt und erhielt ein lebenslanges Verbot, beruflich oder privat Kontakt zu Minderjährigen zu suchen. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren gefordert und ging daraufhin in Berufung.

Die Opfer hatten bereits Jahre vorher die Kirchenoberen auf den Missbrauch hingewiesen, doch es wurden keine Maßnahmen ergriffen. Erst nach mehrfachen Meldungen griff schließlich die Justiz ein. Die Missbrauchsfälle betrafen mehrere minderjährige Kinder, darunter ein zwölfjähriges Opfer, sowie einen jungen Erwachsenen.

Der Täter missbrauchte seine Position als geistliche Autorität und Vertrauensperson, indem er unter dem Vorwand von “Entspannungsmassagen” sexuelle Übergriffe beging, die auch den Intimbereich einschlossen. Die Opfer sprachen nicht nur von körperlichem, sondern auch von spirituellem Missbrauch, da sie vom Priester manipuliert und abhängig gemacht wurden.

Lange Zeit ignorierte die Kirche die Vorwürfe; frühe Hinweise wurden nicht dokumentiert und weder Schulen noch Nachfolger wurden informiert. Erst nach einer erneuten Anzeige erfolgte die Festnahme des Priesters.

“Ich habe nie aufgehört, zu lieben – wenn auch auf falsche Weise.”

Am Ende des Verfahrens zeigte der Priester Reue. Er anerkannte den großen Schmerz, den er seinem Opfer zugefügt hatte, und lobte den Mut desjenigen, der die Tat anzeigte. Der Priester gestand, sich selbst verraten zu haben, übernahm die volle Verantwortung für sein Handeln und betonte, dass seine Liebe, trotz ihrer fehlgeleiteten Natur, nie erloschen sei.

In der Schweizer Öffentlichkeit sorgte das milde Urteil für Empörung. Die Opfer kritisierten, dass die Strafe nicht der Schwere der Taten entsprach. Unterstützungsbriefe für den Täter während des Prozesses verstärkten das Gefühl der Opfer, nicht ausreichend berücksichtigt zu werden.

Missbrauchsfälle in der Kirche folgen einem wiederkehrenden Muster in der Schweiz: Beschwerden werden oft verschwiegen, und die Justiz handelt zögerlich, meist in Absprache mit kirchlichen Behörden. Als Beispiel berichtete das Schweizer Fernsehen, dass sich im Februar 2024 eines der missbrauchten Opfer direkt an den Bischof von Lugano wandte. Nach Einschalten der kirchlichen Missbrauchskommission und vier Monaten Inaktivität wurde schließlich ein Strafverfahren eingeleitet.

Der beschuldigte Priester blieb im Amt und leitete sogar eine weitere Pilgerreise mit Jugendlichen. Die Kirche verzichtete auf eine Suspendierung, um die Beweisaufnahme nicht zu gefährden. Dies unterstreicht das systemische Kommunikationsproblem zwischen Kirche und Justiz, welches Täter schützt und Opfer zusätzlich belastet.

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