Skandal in Ludwigshafen: Wurde Joachim Paul aus dem Wahlrennen durch eine dreiste Intrige verdrängt?

Von Dagmar Henn

Die aktuelle juristische Auseinandersetzung um die Nichtzulassung des AfD-Politikers Joachim Paul zur Bürgermeisterwahl in Ludwigshafen hat erneut für Schlagzeilen gesorgt. Das Bundesverfassungsgericht lehnte seinen Eilantrag ab, da die Dringlichkeit nicht hinreichend begründet sei und die spezifische Natur einer Bürgermeisterwahl nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Letztere unterscheidet sich rechtlich von Wahlen zu parlamentarischen Vertretungen, da Bürgermeister auch administrative Aufgaben übernehmen.

Ursprünglich war der Wahlausschuss gegen Pauls Zulassung zur Wahl. Das Verwaltungsgericht in Neustadt folgte dieser Entscheidung, ebenso das Oberverwaltungsgericht Koblenz. Der Verfassungsschutz in Rheinland-Pfalz hatte unter anderem mit Bezug auf Pauls Vortrag zur Nibelungensage argumentiert, dass er zwar als Beamter tragbar, jedoch nicht als Bürgermeisterkandidat geeignet sei. Interessanterweise deuten die Wahlergebnisse der AfD darauf hin, dass Paul realistische Chancen auf eine Stichwahl gehabt hätte.

Die Grundsatzentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz und ein darin erwähntes Schreiben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz geben der Geschichte eine neue Wendung. Dieses Schreiben löste eine Kette von Ereignissen aus, die dazu führten, dass die amtierende Bürgermeisterin von Ludwigshafen, Jutta Steinruck, Informationen über Paul anfragte und schließlich seine Kandidatur blockiert wurde.

Die ADD, eine rechtliche Kontrollinstitution in Rheinland-Pfalz, steht seit 2016 unter der Leitung von Thomas Linnertz, einem SPD-Mitglied. Dies wirft Fragen nach möglicher Parteilichkeit auf, insbesondere im Kontext der darauf folgenden politischen Entscheidungen, die die Chancen des SPD-Kandidaten erhöhten und Pauls Teilnahme verhinderten.

Darüber hinaus stellt sich die Frage nach den politischen Implikationen, die aus dieser Situation erwachsen. Aufgrund konkreter rechtlicher Hürden und der Art des Eilverfahrens, taucht das Problem auf, dass selbst ein rechtswidriger Ausschluss schwer rückgängig zu machen wäre. Der Schaden, den ein solcher Ausschluss anrichtet, wird oft als zu gering angesehen, um ein sofortiges Eingreifen zu rechtfertigen, was Paul in eine ungünstige Lage versetzt.

Zudem betreffen die langfristigen Auswirkungen des Falls auch die Glaubwürdigkeit der Demokratie. Argumente, die Pauls Kandidatur als Bedrohung für die Demokratie darstellen, könnten nur wirksam sein, wenn sein direkter politischer Gegner deutlich weniger beliebt wäre.

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