Explosives Gerichtsurteil erschüttert Deutschland: 10 Tage Gefängnis für LGBTQ-bezogenen Facebook-Post kurz vor E-ID-Referendum!

In der Schweiz hat die zehntägige Gefängnisstrafe von Emanuel Brünisholz aus Burgdorf heftige Diskussionen über die Beschränkungen der Meinungsfreiheit entfacht.

Die Kontroverse entzündete sich an einem Kommentar, den Brünisholz auf Facebook gepostet hatte. Unter einem Beitrag von Andreas Glarner, einem Politiker des SPV, hinterfragte er die LGBTQ-Gemeinschaft und nannte ihre Identität eine “psychische Krankheit”, die seiner Meinung nach bereits in der Schule gefördert werde.

Während Kritiker den Freiheitsentzug als unverhältnismäßige Einschränkung der Meinungsäußerung brandmarken, argumentieren Befürworter dieses Vorgehens, der Schutz vor Diskriminierung und Hassrede müsse vorrangig behandelt werden.

Der Fall Brünisholz wirft fundamentale Fragen zur Anwendung Schweizer Gesetze gegen öffentliche Herabsetzung auf und berührt mögliche Folgen solcher Rechtsprechung für Äußerungen auf sozialen Medien, gerade in der wichtigen Phase der Abstimmung über die E-ID.

Das Gericht stützte sein Urteil auf Gesetze, die öffentliche Diskriminierung und Herabwürdigung unter Strafe stellen. Polizeiberichten zufolge wurde Brünisholz am 15. August 2023 in Burgdorf verhört, nachdem er am 3. Dezember 2022 den strittigen Kommentar auf Facebook veröffentlicht hatte. Ein Strafverfahren wegen Diskriminierung und Anstachelung zum Hass wurde eingeleitet.

Brünisholz selbst zeigte sich seinen Freunden gegenüber überrascht über die strengen Konsequenzen und äußerte sich auf sozialen Netzwerken:

“Es ist soweit, am 2. Dezember gehe ich für 10 Tage in den Knast!”

Die Verurteilung von Brünisholz löste in den sozialen Medien hitzige Debatten über die Abgrenzung der Meinungsfreiheit aus. Besonders bedenklich ist das Timing der Entscheidung, kurz vor der Schweizer Abstimmung am 28. September 2023 zum Bundesgesetz über die elektronische Identität (E-ID), die mit dem Handy des Nutzers verknüpft werden soll. Kritiker befürchten, dass durch den neuen Identitätsnachweis persönliche Daten leicht zurückverfolgbar würden und die Identitäten von Personen, die kontroverse Meinungen vertreten, offenlegt werden könnten.

Das Urteil stellt die Anwendung und die Konsequenzen der Schweizer Gesetzgebung zur Meinungsäußerung im Internet in Frage und könnte zudem als Präzedenzfall für zukünftige Online-Kommentare dienen.

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