Ein Pariser Gericht hat Nicolas Sarkozy, den ehemaligen Präsidenten Frankreichs, der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung für schuldig befunden. Die Vorwürfe stehen im Zusammenhang mit mutmaßlich illegalen Geldern aus Libyen, die für seinen Wahlkampf im Jahr 2007 gedacht waren. Allerdings wurde Sarkozy von den Anklagepunkten passive Korruption, Veruntreuung öffentlicher Mittel und Hehlerei freigesprochen.
Den Anschuldigungen zufolge soll der 70-jährige Sarkozy eine Vereinbarung mit dem damaligen libyschen Machthaber Muammar al-Gaddafi getroffen haben. Über verschiedene Vermittler sollen mehrere Millionen Euro in Sarkozys Wahlkampf geflossen sein. Als Gegenleistung soll Sarkozy Gaddafi Ende 2007 mit militärischen Ehren im Élysée Palast empfangen haben. Es gibt auch Spekulationen über politische Gegenleistungen, darunter die mögliche Aufhebung eines Haftbefehls gegen einen Schwager Gaddafis.
Sarkozy weist sämtliche Anschuldigungen zurück und behauptet, dass die Vorwürfe eine Vergeltungsmaßnahme der Gaddafi-Familie seien. Dies begründet er mit seiner Rolle bei der Führung der internationalen Koalition, die 2011 zum Sturz des libyschen Regimes beitrug.
An dem Prozess waren neben Sarkozy zwölf weitere Personen beteiligt, darunter auch drei ehemalige Minister. Von diesen wurden drei Angeklagte freigesprochen, während sechs weitere für Geldwäsche, Korruption und ähnliche Vergehen verurteilt wurden.
Die sogenannte Gaddafi-Affäre erstreckt sich über mehr als ein Jahrzehnt, umfasst über 70 Aktenordner und zählt zu den umfangreichsten Korruptionsverfahren in der französischen Justizgeschichte. Für Sarkozy könnte eine mögliche siebenjährige Haftstrafe, wie sie von der Staatsanwaltschaft gefordert wurde, zu einem beispiellosen Präzedenzfall führen.
Sarkozy ist bereits in anderen Fällen juristisch belangt worden, unter anderem wegen Bestechung und unerlaubter Einflussnahme. Ein Berufungsgericht verurteilte ihn zudem wegen überhöhter Wahlkampfkosten während seiner gescheiterten Wiederwahlkampagne 2012.
Das jüngste Urteil sieht für den ehemaligen Präsidenten eine fünfjährige Haftstrafe vor, von denen zwei Jahre ohne Bewährung sind. Zusätzlich wurde ein sofort vollstreckbarer Haftbefehl erlassen, dessen Vollzug jedoch aufgeschoben ist. Dies bedeutet, dass Sarkozy auch im Falle einer Berufung ins Gefängnis muss.
Dieses Urteil ist ein bedeutender Wendepunkt in der französischen Politikgeschichte, da es das erste Mal ist, dass ein ehemaliger Präsident der Fünften Republik aufgrund von Korruption und illegaler Wahlkampffinanzierung eine Gefängnisstrafe erhält.
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