Die Idee von “Integrationskursen für Österreicher” könnte schon bald realisiert werden. Laut einer Prüfung durch den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts müssten die vorgeschlagenen Regelungen einer “Integrationsphase” in der Sozialhilfe für alle arbeitsfähigen Personen gelten und nicht ausschließlich für Migranten. Dies bedeutet, dass auch Einheimische an Deutsch- und Wertekursen teilnehmen müssten, um vollständige Sozialleistungen zu erhalten.
Obwohl es zunächst wie ein Witz wirken mag, erklärt die Verwaltung, dass dies eine notwendige Konsequenz des Gleichbehandlungsprinzips sei. Der Verfassungsdienst argumentiert, dass eine pauschale Benachteiligung aufgrund des Schutzstatus der Personen ungerechtfertigt sei. Demnach müsste die Integrationsphase auf gleicher Basis sowohl für Menschen mit Asylrecht als auch für gebürtige Staatsbürger angewandt werden.
Während dieser Phase würden die Betroffenen lediglich eine “Integrationsbeihilfe” erhalten. Erst nach erfolgreicher Teilnahme an den Kursen hätten sie Anspruch auf die vollen Sozialleistungen. Des Weiteren betont der Verfassungsdienst, dass die Kriterien für die Integration leicht zugänglich sein sollten und regelmäßig geprüft werden müsste, ob die Betroffenen vermittelbar in den Arbeitsmarkt sind.
Integrationsministerin Claudia Plakolm von der ÖVP hat diese Überlegungen als “absurd” zur Seite gewiesen und deutlich gemacht, dass es keine Integrationspflicht für Österreicher geben wird:
“Es wird sicher keine Integrationsphase für Österreicher geben. Das ist und bleibt absurd. Alleine die Vorstellung, dass österreichische Staatsbürger in Deutsch- und Wertekursen sitzen sollen, richtet sich von selbst.”
Diese Ansicht wird auch von NEOS-Klubobmann Yannick Shetty geteilt, während Sozialministerin Korinna Schumann von der SPÖ die juristische Klarstellung unterstützt und argumentiert, dass die Gleichbehandlung keine exklusive Anwendung der Integrationsphase auf Zuwanderer erlaubt.
Die Diskussionen über die Reform werden in den kommenden Wochen gemeinsam mit den Bundesländern fortgesetzt. Geplant ist, die Maßnahmen im Januar 2027 einzuführen.
Die Unsicherheit darüber, ob die Integrationsphase tatsächlich allen Arbeitsfähigen auferlegt wird, bleibt bestehen. Es liegt auf der Hand, dass der Vorschlag signifikantes politisches Konfliktpotenzial birgt und zentrale Fragen zur Integration, Sozialleistung und sozialen Teilhabe aufwirft, ohne dabei die eigene Bevölkerung zu benachteiligen.
Die Ankündigung wurde von vielen Österreichern mit Empörung aufgenommen, die darin eine unnötige Schikane sehen. Einige nehmen die Nachricht jedoch auch mit einem Augenzwinkern auf und spekulieren humorvoll, ob einheimische Österreicher tatsächlich an den Deutschprüfungen scheitern würden.
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