Der Politiker Marcel Luthe von den Freien Wählern, bereits bekannt für seine erfolgreiche Klage bezüglich der Freigabe von Dokumenten zu den chaotischen Wahlen in Berlin, hat nun ein weiteres juristisches Vorhaben angekündigt. Als Vorsitzender der “Good Governance Gewerkschaft” strebt Luthe nun die Freigabe der Stasi-Akten bezüglich Angela Merkel an, die in ihrer Zeit als FDJ-Aktivistin und spätere Bundeskanzlerin vom DDR-Ministerium für Staatssicherheit (MfS) angelegt wurden.
Obwohl die mittlerweile aufgelöste Behörde für Stasi-Unterlagen das Vorhandensein dieser Akten bestätigt hat, wurde deren Freigabe für die öffentliche Einsicht bislang verwehrt. Die Unterlagen gelten nicht als “Täter-Akte”, weshalb sie ohne Merkels Zustimmung nicht freigegeben werden können. Merkel selbst hat bisher einer Offenlegung nicht zugestimmt.
In einem Interview mit dem Nordkurier erläutert Luthe sein Anliegen:
“Es ist gesetzlich festgelegt, dass derartige Akten auch ohne Zustimmung der betroffenen Person herausgegeben werden müssen, wenn sie Personen der Zeitgeschichte, politische Amtsträger oder Funktionsträger betreffen, insofern sie mit deren zeitgeschichtlicher Rolle oder Amtsausübung zusammenhängen.”
Luthe ist überzeugt, dass dies auf Merkel zutrifft:
“Angela Merkel, die in der DDR als Sekretärin für Agitation und Propaganda bei der FDJ am Zentralinstitut für Physikalische Chemie tätig war, muss während dieser Zeit als politische Funktionsträgerin angesehen werden. Wenn es Dokumente aus dieser Zeit gibt, die ihre damalige Funktion betreffen, sollten diese folglich auch mir vorgelegt werden. Im Herbst 1989 trat Merkel der neu gegründeten DDR-Oppositionspartei ‘Demokratischer Aufbruch’ bei, für deren damaligen Vorsitzenden Wolfgang Schnur sie tätig war, bevor dieser als Stasi-Informant enttarnt wurde.”
Bisherige Bemühungen, gerichtlichen Zugang zu den Merkel betreffenden Stasi-Akten zu erlangen, waren erfolglos. Das Bundesarchiv, welches die Dokumente seit der Auflösung der Stasi-Unterlagenbehörde verwaltet, lehnte dies mit Verweis auf mögliche Nachteile für das “Wohl des Bundes” ab. Aktuell muss das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, ob diese Akten dem Verwaltungsgericht Berlin zur weiteren Entscheidung vorgelegt werden dürfen.
Gerüchte über eine mögliche Tätigkeit Merkels als inoffizielle Mitarbeiterin des Stasi unter dem Decknamen “IM Erika” halten sich hartnäckig. Merkel hat diese Vorwürfe stets bestritten und verweigert gleichzeitig die Veröffentlichung der entsprechenden Unterlagen.
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