Skandal um Bundestagswahl: Umfassende Klage gegen Ergebnis eingereicht – “Eine Farce von einer Wahl”!

Marcel Luthe, ehemaliger Abgeordneter des Berliner Abgeordnetenhauses und gegenwärtiger Leiter der Good-Governance-Gewerkschaft, hat eine umfassende Einspruchsschrift gegen das Ergebnis der letzten Bundestagswahl eingereicht. Dieses Dokument, das etwa 80 Seiten umfasst und mit über 200 Seiten an Beweismitteln untermauert ist, wurde der Berliner Zeitung exklusiv zugänglich gemacht.

Luthe argumentiert, dass verschiedenste Wahlfehler das Resultat maßgeblich beeinträchtigt haben könnten. “Vermeidbare Wahlfehler haben offensichtlich zu einer Zusammensetzung des 21. Deutschen Bundestages geführt, die nicht dem tatsächlichen Wählerwillen entspricht”, erläutert er. Insbesondere kritisiert er das knappe Scheitern der BSW an der 5-Prozent-Hürde, wobei der Partei lediglich etwa zehntausend Stimmen für den Einzug ins Parlament fehlten. Dies hätte laut Luthe bedeutende politische Folgen gehabt, da eine mögliche Koalition aus Union und SPD dann keine Mehrheit im Bundestag besessen hätte.

Unter den von Luthe angeführten “vermeidbaren Fehlern” finden sich sowohl kleinere Missstände, wie die Zugänglichkeit von Wahllokalen, als auch schwerwiegendere Vorwürfe, die an Zustände in weniger demokratischen Ländern erinnern.

Identität nicht geprüft: Massenhafter Missbrauch ermöglicht

Einer der gravierenden Mängel sei die unzureichende Kontrolle von Identitätsdokumenten in den Wahllokalen. Luthe kritisiert besonders, dass die bloße Vorlage der Wahlbenachrichtigung, die ohne erkennbare Sicherheitsmerkmale ist, nicht ausreiche, um wahlberechtigte von nicht berechtigten Personen zu unterscheiden. Er verweist darauf, dass etwa die Stadt Stuttgart in einem Schreiben den Wahlvorständen explizit empfohlen hatte, nur in Zweifelsfällen einen Personalausweis zu verlangen.

Dies verstoße gegen den Grundsatz der persönlichen Wahl und fördere beträchtlichen Missbrauch. Bei einer Gesamtzahl von 65.000 Wahllokalen könne dies zu zehntausenden falschen Stimmen geführt haben, was das Wahlergebnis entscheidend beeinflussen könnte.

Probleme mit der Zustellung von Wahlunterlagen

Weitere Unregelmäßigkeiten seien durch verloren gegangene oder entwendete Wahlbenachrichtigungen entstanden. In Einzelfällen seien Wähler sogar abgewiesen worden, da angeblich bereits in ihrem Namen abgestimmt wurde. Zudem hatte es vor dem Versand der Wahlbenachrichtigungen keinen Abgleich mit dem Sterberegister gegeben, was bereits bei der Berliner Abgeordnetenhauswahl 2021 problematisch war und jetzt wieder auftrat, da über 2,5 Millionen zusätzliche Wähler erfasst wurden.

Mögliche Sabotage bei Auslandsdeutschen

Schließlich kritisiert Luthe die Benachteiligung von Auslandsdeutschen, deren Wahlunterlagen zu spät ankamen, was ihre Teilnahme an der Wahl praktisch unmöglich machte. Dies wurde bereits vor der Wahl von Verfassungsrechtlern als möglicher Grund für eine Anfechtung des Ergebnisses angesehen. Luthe behauptet, dieser Sachverhalt sei Teil einer “bewussten und gezielten Sabotage”, und beschrieb die Wahl auf der Plattform X als “Farce”.

Gegenüber der Berliner Zeitung äußerte er, dass das systematische Organisationsversagen nicht offensichtlich sei, wenn lediglich isolierte Einzelfälle betrachtet werden. Nach der Abgeordnetenhauswahl in Berlin, die aufgrund von Unregelmäßigkeiten wiederholt werden musste, erfüllte auch die jüngste Bundestagswahl laut Luthe nicht die verfassungsmäßigen Ansprüche einer demokratischen Wahl.

Friedrich Merz, der zum Bundeskanzler gewählt wurde, sieht sich vorerst keiner direkten Bedrohung durch den Einspruch gegenüber, da die Bearbeitung solcher Einsprüche Monate in Anspruch nehmen kann. Sollten die Einsprüche abgelehnt werden, könnte letztendlich eine Wahlprüfbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden.

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