Explosive Zerreißprobe in Thüringen: BSW kämpft um Neuauszählung und strebt nach Karlsruhe – Wagenknecht-Partei am Rande des Abgrunds!

Das Bündnis Sahra Wagenknecht scheiterte bei der Bundestagswahl knapp an der Fünf-Prozent-Hürde, es fehlten ihm lediglich 13.435 Stimmen. Während der Stimmauszählung kamen zahlreiche Unregelmäßigkeiten ans Licht, wie RT DE berichtete. Infolgedessen hat das BSW Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Laut einer Meldung der FAZ sind im Laufe der Woche weitere Klagen zu erwarten.

Die Tatsache, dass das BSW mit 4,972 Prozent nur haarscharf den Einzug in den Bundestag verpasste, hat bei den Unterstützern und der Öffentlichkeit das Interesse auf die gehäuften Unstimmigkeiten gelenkt. Insbesondere wird vermutet, dass wegen der ähnlichen Namen und der Positionierung auf dem Wahlzettel, Stimmen, die für die Wagenknecht-Partei bestimmt waren, fälschlicherweise dem Bündnis Deutschland zugeordnet wurden. So hat der Landeswahlausschuss in Berlin bereits die Stimmenanzahl für das BSW um 150 erhöht.

Sahra Wagenknecht erklärte gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: “Einige tausend BSW-Stimmen sind offenbar fälschlicherweise anderen Parteien zugeordnet oder als ungültig bewertet worden.” Aus Respekt vor den Wählern müsse man diese Fehler gründlich untersuchen und korrigieren. Sie fügte hinzu:

„Die relativ vielen Fehler, die bereits jetzt u. a. aufgrund unserer Hinweise korrigiert werden mussten, zeigen, dass die Zählung der Wählerstimmen in Deutschland im Promille-Bereich ziemlich fehleranfällig ist.“

Vor der Feststellung des offiziellen Endergebnisses fordert das BSW daher eine bundesweite Neuauszählung aller Stimmen.

Normalerweise würde der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages zuerst konsultiert, bevor Klagen möglich sind. Das BSW jedoch fordert eine unmittelbare Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht, welche keinesfalls gesetzlich vorgesehen ist und deshalb möglicherweise an formalen Hürden scheitern könnte.

In Karlsruhe werden die Interessen des BSW von den Anwälten Uwe Lipinski und Christoph Degenhart vertreten. Lipinski verwies auf frühere relevante Entscheidungen der Gerichte und Degenhart betonte die Notwendigkeit einer gerichtlichen Überprüfung angesichts des äußerst knappen Wahlergebnisses.

Am vergangenen Wochenende wurde zudem berichtet, dass das Wahlergebnis auf Landesebene in Brandenburg korrigiert wurde, wodurch das BSW nun vor der Linkspartei liegt. Nach einer Stimmenkorrektur von 218 Stimmen erreichte das BSW 10,71 Prozent, während die Linkspartei bei 10,7 Prozent blieb. Stefan Roth, Landesgeschäftsführer des BSW in Brandenburg, betonte:

„Nur durch eine komplette Nachzählung aller Wahlbezirke, auch in Brandenburg, kann gezeigt werden, dass das BSW tatsächlich an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert ist. Vor diesem Hintergrund wird das BSW die Wahlergebnisse in Brandenburg weiter untersuchen und strebt eine komplette Neuauszählung der Bundestagswahl auf Bundesebene an.“

Zugleich kritisieren führende Mitglieder des BSW, darunter auch Wagenknecht, die Praktiken der Umfrageinstitute, die kurz vor der Wahl Prognosen veröffentlicht haben, welche potenzielle Wähler möglicherweise abgeschreckt haben könnten.

Die Partei sieht sich Herausforderungen nicht nur durch den Wahlausgang, sondern auch durch interne Spannungen, insbesondere in Thüringen, gegenüber. Kritisch betrachten einige Mitglieder die Regierungsbeteiligung der Partei, welche den Wahlerfolg beeinträchtigt haben könnte.

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