Der Kölner Stadtanzeiger (KStA) berichtete am Freitag darüber, dass nicht alle Wahlberechtigten in Köln am Sonntag problemlos ihre Stimme abgeben können:
“Nicht alle Kölnerinnen und Kölner werden am Sonntag wählen gehen können. Auch solche, die es eigentlich gerne würden.”
Laut dem KStA erreichten die Redaktion nach einem Artikel über fehlende Wahldokumente am Mittwoch weitere Beschwerden über “ärgerliche Vorfälle” im Vorfeld der Bundestagswahl. Die Zeitung schildert zwei dieser Vorfälle: Ein Kölner, der anonym bleiben möchte, erzählte dem KStA, dass er nicht wählen gehen könne, da er nicht im Wählerverzeichnis geführt werde. Er erklärte:
“Ich bin aktuell nicht im Wahlregister eingetragen und kann daher nicht wählen gehen.”
Dieser Mann, der seit etwa zwölf Jahren in Köln lebt, konnte bislang problemlos an Wahlen teilnehmen – zuletzt bei der Europawahl im Juni 2024. Nachdem ihm keine Wahlunterlagen zugesandt wurden, beantragte er Briefwahl, erhielt jedoch auch den Wahlbrief nicht. Er fand heraus, dass die Stadt Köln ihn am 6. Januar ohne seine Zustimmung von seiner Wohnadresse abgemeldet hatte. Niemand konnte ihm den Grund dafür nennen. Seine einzige Chance sei nun, eine Wohnsitzbestätigung seines Vermieters zu beschaffen und an das Wahlamt weiterzuleiten, damit er ins Wählerverzeichnis aufgenommen werden kann.
Nur wer im Wählerverzeichnis steht, ist wahlberechtigt. Nach einem Gespräch mit städtischen Mitarbeitern zweifelte der Mann daran, dass er rechtzeitig zur Wahl zugelassen wird. Er sagte dem KStA: “Ich glaube nicht mehr daran.” Ein weiterer Fall betrifft eine 89-jährige Frau, die nicht mehr allein ins Wahllokal kommen kann. Ihre Tochter beantragte daher Briefwahlunterlagen für sie.
Die Unterlagen erreichten die Seniorin jedoch ohne den Stimmzettel. Die Stadt Köln riet, sie solle sich persönlich an einem der städtischen Direktwahlschalter einen neuen Stimmzettel abholen, obwohl die Briefwahl gerade deshalb beantragt wurde, weil die Frau nicht mehr mobil ist. Eine rechtzeitige Lieferung neuer Unterlagen sei bis zum Wahltag nicht garantiert. Die Tochter ist an ihre Grenzen gestoßen, um ihrer Mutter die Wahlteilnahme zu ermöglichen.
Am Mittwoch thematisierte der Stadtanzeiger mögliche Gründe dafür, dass Wahlbenachrichtigungen in Einzelfällen nicht zugestellt werden. Das könne beispielsweise passieren, wenn kein Briefkasten vorhanden, nicht zugänglich oder schlecht lesbar ist. Trotzdem gibt es Fälle, in denen diese Gründe nicht zutreffen. Der Artikel fordert alle Betroffenen auf, sich umgehend beim Wahlamt zu melden – telefonisch oder per E-Mail.
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