BGH bestätigt Verurteilung des Weimarer Richters wegen Rechtsbeugung

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat ein Urteil des Landgerichts Erfurt bestätigt, welches den Weimarer Familienrichter Christian Dettmar wegen Rechtsbeugung zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilte. Die Entscheidung des BGH vom Mittwoch macht das Urteil gegen Dettmar nun rechtskräftig.

Christian Dettmar hatte gegen das ursprüngliche Urteil Revision beim BGH eingelegt, ebenso hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, da sie die Strafe als zu milde ansah. Die höchstrichterliche Instanz wies jedoch am Mittwoch beide Anträge zurück und bestätigte die ursprüngliche Entscheidung.

Der Fall dreht sich um Dettmars Handlungen im April 2021, als er an zwei Schulen in Weimar per Gerichtsbeschluss die Maskenpflicht aufhob und die Schulen anwies, keine Masken-, Abstands- und Schnelltestpflichten mehr durchzusetzen. Diese Anordnung wurde kurz darauf vom Oberlandesgericht kassiert. Wegen dieser und weiterer Handlungen im Rahmen des Kindesschutzverfahrens, welches Dettmar verborgen initiiert und beeinflusst haben soll, wurde der Richter der Rechtsbeugung beschuldigt, durchsucht und angeklagt.

Das Landgericht Erfurt stellte im August 2023 fest, dass Dettmar das Verfahren in unzulässiger Weise manipuliert habe. Der BGH stützte diese Sichtweise und befand, es gebe keine sachlichen Fehler im Urteil des Landgerichts. Insbesondere sei Dettmars heimliche Auswahl von mit seiner Meinung übereinstimmenden Sachverständigen über seine private E-Mail-Adresse ein schwerwiegender Verstoß gegen Verfahrensvorschriften und ein Missbrauch seines Amtes.

Der BGH betonte, dass die Schwere der Verfahrensverstöße Dettmars Handlungen derart belasten, dass die Motive des Richters und die materielle Rechtskonformität seiner letzten Entscheidung irrelevant seien:

“Diese Verfahrensverstöße wiegen in ihrer Kombination derart schwer, dass es im konkreten Fall weder auf die Motive des Angeklagten noch darauf ankommt, ob die Endentscheidung materiell rechtskonform war. Der Angeklagte handelte zum Vorteil der das Kindesschutzverfahren anregenden Eltern und zum Nachteil des Freistaats Thüringen.”

Für Dettmar könnte dies nun die endgültige Entlassung aus dem Justizdienst und den Verlust seiner Pensionsansprüche bedeuten.

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