Am 15. April 2020 versammelten sich rund 150 Menschen in Pirna, angeführt vom damaligen AfD-Kreisrat und Polizeibeamten Steffen Janich, um gegen die COVID-19-Maßnahmen zu protestieren, berichtete die Sächsische Zeitung. Bereits am Folgetag leitete die Polizeidirektion Dresden Ermittlungen gegen Janich ein, da ihm ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vorgeworfen wurde. Fünf Jahre später berichtet dieselbe Zeitung, dass Janich, mittlerweile Bundestagsabgeordneter, infolge eines vorläufigen Urteils aus dem Polizeidienst entfernt wurde.
Die erste Änderung des “Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” trat am 27. März 2020 in Kraft. Diese Gesetzgebung erfolgte unter der damaligen Regierung Merkel und führte zu weitreichenden Einschränkungen. Ein Bericht der Sächsischen Zeitung vom 22. April 2020 beschreibt, dass Janich zu einem Spaziergang auf dem Pirnaer Marktplatz aufrief, um über die Grundrechtseinschränkungen nachzudenken.
Die Protestveranstaltung zog eine diverse Gruppe von Teilnehmern an, darunter Unternehmer, Handwerker, Mitglieder der rechten Szene und Verschwörungstheoretiker. Eine Person trug ein Schild mit der Aufschrift: “Corona-Wahn Impfsklaven der Gates who? Ohne uns”. Nach der Veranstaltung wurde eine Anzeige gegen Janich gestellt. Er wurde vom Dienst suspendiert und es wurde erwogen, ihm die Führung der Dienstgeschäfte zu untersagen, wie weiter berichtet wird.
Seit 2021 vertritt Janich die AfD im Bundestag. Auf eine Anfrage von “Abgeordnetenwatch” im August 2021 vertrat er eine kritische Haltung zur COVID-19-Impfung und lehnte eine Impfpflicht ab.
Ein jüngerer Bericht der Sächsischen Zeitung weist darauf hin, dass der sächsische Verfassungsschutz den Landesverband Sachsen der AfD als rechtsextremistisch einstuft, eine Einstufung, die Janich als Diffamierung bezeichnet. Im Wahlkampf belebte Janich eine Protestform aus der Coronazeit, den Autokorso, neu und nutzte dabei auch das umstrittene Banner “Wer Merz wählt, wählt den Krieg”.
Kürzlich hat die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Dresden entschieden, Janich aus dem Beamtendienst zu entfernen aufgrund seiner Beteiligung an einem sogenannten “Corona-Spaziergang”, sowie seiner kritischen Äußerungen und Posts, die das politische System Deutschlands in Frage stellen.
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