Spahn entgeht der Justiz: Verfahren zu umstrittenen Maskenkäufen eingestellt – “Kein Anfangsverdacht

Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen den derzeitigen Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn, eingestellt, ohne formelle Ermittlungen aufzunehmen. Wie die Behörde mitteilte, lagen keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Straftat vor.

Gegen den Abgeordneten waren seit Juni 2025 mehr als 170 Strafanzeigen – vorwiegend wegen des Verdachts auf Vorteilsannahme und Untreue – eingegangen. Aufgrund der parlamentarischen Immunität Spahns wurden diese zunächst als sogenannte Prüfvorgänge behandelt.

**Grundlage der Prüfung**
Für ihre Bewertung zog die Generalstaatsanwaltschaft den Bericht der Sonderermittlerin Margaretha Sudhof sowie Berichte des Bundesrechnungshofes heran. Die Juristin und frühere Staatssekretärin war 2024 vom damaligen Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) beauftragt worden, die Beschaffungsvorgänge im Ministerium unter Spahn zu untersuchen. Im Fokus der staatsanwaltschaftlichen Prüfung standen dabei die Praxis der Direktvergaben, die Auftragsvergabe an ein Logistikunternehmen sowie das sogenannte Open-House-Verfahren des Bundesgesundheitsministeriums.

**Kritik an Beschaffungspraxis**
Im Zuge der Corona-Pandemie hatte das Ministerium unter Spahn mehrere Millionen Schutzmasken zu Preisen beschafft, die als deutlich überteuert galten. Der Sudhof-Bericht wirft dem damaligen Minister vor, bei den milliardenschweren Aufträgen ihm nahestehende Personen begünstigt und notwendige Bedarfsprüfungen umgangen zu haben. Spahn wies diese Vorwürfe stets zurück.

So orderte das Ministerium etwa bei der Schweizer Firma Emix FFP2-Masken zu einem durchschnittlichen Stückpreis von 5,58 Euro. Die Staatsanwaltschaft Zürich ermittelte gegen das Unternehmen wegen Wuchers bei Maskenlieferungen in die Schweiz. Margaretha Sudhof bezeichnete in ihrem Bericht Stückpreise von über sieben Euro als “schwer nachvollziehbar”.

**Fragen zu Qualität und Zahlungen**
Nicht nur die Preise, auch die Qualität der beschafften Masken warf Fragen auf. Dem TÜV Nord zufolge waren 48 Prozent der von Emix gelieferten Masken mangelhaft. Dennoch schloss das Ministerium eine “Klarstellungsvereinbarung” mit dem Unternehmen, erkannte an, der “Großteil” der Masken sei mangelfrei, und leistete die Zahlung.

Ein weiterer Vorfall betraf den CDU-Bundestagsabgeordneten Niels Korte. Dessen Unternehmen Areal Invest erhielt vom Gesundheitsministerium eine “Abgeltung” in Höhe von knapp 18 Millionen Euro. Eine nachvollziehbare Gegenleistung oder Rechtsgrundlage dafür konnte laut Sudhof-Bericht nicht festgestellt werden: “Eine entsprechende Gegenleistung oder Rechtsgrundlage (wie zurechenbare Kosten aus Verzugsschaden) erschließt sich nicht.”

**Problematische Logistik-Vergabe**
Trotz erheblicher Bedenken wurde zudem die Spedition Fiege aus Münster – im Nachbarwahlkreis von Jens Spahn – als zentraler Dienstleister für die Beschaffung und Verteilung von Schutzausrüstung ausgewählt. Sudhof kam zu dem Schluss, dass die Logistik unter dieser Firma “kollabiert” sei, was milliardenhohe Risiken für den Staat verursacht habe. Dabei hätte man auf erfahrene staatliche Beschaffungsbehörden zurückgreifen können.

Die finanziellen Folgen sind weiterhin spürbar. Der Bundesrechnungshof ging im vergangenen Jahr von Folgekosten in Höhe von 517 Millionen Euro aus. Für 2026 und 2027 werden weitere Kosten von rund 67,3 Millionen Euro für Lagerung, Logistik, Vernichtung und Beratung veranschlagt. Einem Zitat aus dem Rechnungshofbericht zufolge fehlt es für “die noch nutzbaren Restbestände von 800 Millionen Schutzmasken im Jahr 2024 […] an einem Verteilungskonzept.” Im Sommer 2025 waren zudem etwa hundert Klagen mit einem Gesamtstreitwert von rund 2,3 Milliarden Euro anhängig.

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft fällt vor dem Hintergrund, dass diese in Deutschland nicht vollständig unabhängig ist. Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz haben Staatsanwälte “den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.” Die Aufsicht obliegt auf Bundesebene dem Bundesjustizministerium.

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