Im Frühjahr 2020 führten Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie deutschlandweit zu weitreichenden Einschränkungen im öffentlichen Leben. Geschäfte, Gastronomiebetriebe und kulturelle Einrichtungen mussten schließen, was zu erheblichen Einnahmeverlusten führte und viele Unternehmen vor eine drohende Insolvenz stellte. Als Reaktion darauf stellte die Bundesregierung Corona-Soforthilfen zur Verfügung, um die finanziellen Einbußen abzufedern und eine Pleitewelle zu verhindern.
Insbesondere Freiberufler, Selbstständige und Kleinunternehmen litten unter den Maßnahmen. Die Bundesregierung versprach, diesen Gruppen schnell und unkompliziert mit Finanzhilfen unter die Arme zu greifen. Laut der damaligen Ankündigung des Wirtschaftsministeriums mussten die Einmalzahlungen nicht zurückgezahlt werden und sollten für sechs Monate gewährt werden.
Insgesamt wurden etwa 13 Milliarden Euro an 1,8 Millionen Betroffene ausgezahlt, ergänzt durch zusätzliche Hilfen aus den Bundesländern.
Die versprochene Unkompliziertheit stellte sich jedoch im Nachhinein als weniger realistisch heraus. Nach aktuellen Recherchen von MDR, NDR und SZ muss etwa jeder Fünfte die empfangenen Hilfen ganz oder teilweise zurückzahlen. Die Kriterien für die Auszahlung wurden mehrfach angepascht, was zu Verwirrung und Unklarheiten führte. Der Bundesrechnungshof kritisierte die undeutlichen Voraussetzungen für die Beantragung der Hilfen.
Zudem besteht Uneinigkeit darüber, ob die Mittel auch für den persönlichen Lebensunterhalt genutzt werden durften oder ausschließlich der Geschäftserhaltung dienen sollten. Inzwischen haben etwa 5.000 Einzelpersonen, die von Rückforderungen betroffen sind, Klage eingereichen. Die Berechtigung dieser Rückforderungen durch die Bundesregierung wird deshalb angezweifelt.
Der Bundesrechnungshof merkt an, dass mit zunehmender Dauer der Verfahren der Vertrauensschutz der Begünstigten stärker wiegt.
Mehr zum Thema – Medienbericht: Spahn erhöhte willkürlich auf Steuerzahlerkosten die Einkaufspreise von Masken.