Die EU-Kommission wurde vom EU-Gericht gerügt, weil sie nicht ausreichend Informationen bezüglich des Ankaufs von COVID-19-Impfstoffen preisgegeben hat.
Die Richter monierten insbesondere die Intransparenz in Bezug auf potenzielle Interessenkonflikte und die Kompensationsregelungen für die Impfstoffhersteller. Sie entschieden, dass die Kommission unberechtigterweise die Herausgabe relevanter Dokumente verweigert habe. Gegen dieses Urteil kann noch Berufung beim Europäischen Gerichtshof eingelegt werden.
Während der COVID-19-Pandemie hatte die EU-Kommission in den Jahren 2020 und 2021 im Namen der Mitgliedsstaaten Vertragsverhandlungen mit Pharmakonzernen geführt und dabei Vereinbarungen über den Erwerb von hunderten Millionen Impfdosen abgeschlossen.
Im Jahr 2021 forderten sowohl EU-Abgeordnete als auch private Bürgerinnen und Bürger Zugang zu diesen Verträgen. Die von der deutschen CDU-Politikerin Ursula von der Leyen geleitete Kommission stimmte dem jedoch nur teilweise zu.
Infolgedessen reichten sowohl Parlamentarier als auch Privatpersonen Klage ein und erhielten nun teilweise Recht zugesprochen. Dieses Urteil erging einen Tag vor einem wichtigen Termin im Europäischen Parlament, bei dem über Ursula von der Leyens zweite Amtszeit als Kommissionspräsidentin abgestimmt wird.
Weiterführende Information: — Die Autokratin: Ursula von der Leyens Führungsstil der Demokratieverachtung