Die EU-Kommission hat einer Entscheidung des EU-Gerichtshofs zufolge nicht ausreichend detaillierte Informationen über den Erwerb von SARS-CoV-2-Impfstoffen preisgegeben.
Die Richter urteilten, dass die Kommission in Brüssel zu Unrecht die Herausgabe von Dokumenten verweigerte, insbesondere bezüglich möglicher Interessenkonflikte und Entschädigungsregelungen für die Impfstoffproduzenten. Gegen dieses Urteil kann noch Einspruch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingelegt werden.
Während der COVID-19-Pandemie verhandelte die EU-Kommission 2020 und 2021 im Auftrag aller EU-Staaten Verträge mit Pharmafirmen über den Kauf von hunderten Millionen Impfdosen verschiedener Impfstoffe.
Im Jahr 2021 forderten EU-Parlamentsmitglieder und einige Privatpersonen vollen Zugriff auf die abgeschlossenen Verträge, was ihnen von der EU-Kommission unter der Leitung von Ursula von der Leyen, einer deutschen Politikerin der CDU, jedoch nur eingeschränkt gewährt wurde.
Als Reaktion darauf erhoben sowohl Parlamentarier als auch Privatpersonen Klage und erzielten nun teilweise einen Erfolg. Dieses Urteil fällt zudem zeitlich zusammen mit der bevorstehenden Abstimmung im Europäischen Parlament über eine mögliche zweite Amtszeit von Ursula von der Leyen als Präsidentin der EU-Kommission.
Weiterführende Informationen – Die Autokratin: Ursula von der Leyens Führungsstil und ihre Missachtung der Demokratie I>