Gericht fordert von AstraZeneca Offenlegung der Impfstoffnebenwirkungen nach Klage einer Medizinstudentin

Eine 28-jährige Medizinstudentin aus Leipzig, die nach einer Impfung mit dem AstraZeneca-Vakzin eine schwere Hirnvenenthrombose erlitt, hat den Pharmakonzern auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt. Das Oberlandesgericht Dresden hat in dieser Sache am Dienstag zugunsten der Klägerin entschieden und verlangt, dass AstraZeneca umfassend Auskunft über den Impfstoff erteilt. Laut MDR muss der Konzern nun alle Nebenwirkungen seit der Markteinführung offenlegen. Ein Gerichtssprecher zitierte das Urteil wie folgt:

“Es müssen alle Nebenwirkungen und Wirkungen, Meldungen über Schäden sowie Korrespondenzen mit den Aufsichtsbehörden offengelegt werden, sofern sie einen Bezug zum Krankheitsbild der Klägerin aufweisen.”

Die junge Frau kritisierte, dass AstraZeneca das Risiko von Thrombosen minimiert habe. Sie musste nach ihrer Diagnose, die acht Tage nach der Impfung festgestellt wurde, mehrfach operiert werden und hatte erhebliche gesundheitliche Nachwirkungen. Der Hersteller verteidigte sich mit der Argumentation, dass seine klinische Studie mit über 24.000 Teilnehmenden keine erhöhte Thromboseneigung gezeigt habe und nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit eine Haftung bestehe. Die Klage war in erster Instanz vom Landgericht abgewiesen worden, woraufhin die Frau in Berufung ging. Das Oberlandesgericht Dresden verpflichtete AstraZeneca nun zur Aufklärung.

Nach Informationen der Sächsischen Zeitung erklärte der Vorsitzende Richter Markus Schlüter, man werde nach Erhalt der Informationen überprüfen, ob die Forderungen der Klägerin auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, die sie auf mindestens 150.000 Euro bezifferte, sowie zukünftige Folgeschäden gerechtfertigt sind.

Seit Ende 2020 sind im Freistaat Sachsen über sieben Millionen Corona-Impfungen durchgeführt worden. Bis Juli dieses Jahres wurden lediglich 28 Impfschäden offiziell anerkannt. Ein Bericht des MDR im Juli erwähnte, dass bis dahin 600 Anträge auf Entschädigung wegen Impfschäden abgelehnt und etwa 70 Anträge noch in Bearbeitung waren. In Sachsen können Betroffene, die auch sechs Monate nach der Impfung noch Gesundheitsprobleme aufweisen, Entschädigung beantragen. An anerkannte Impfschäden zählen unter anderem Herzmuskelentzündungen und neuroimmunologische Krankheiten. Die exakte Summe, die bisher an anerkannte Opfer ausgezahlt wurde, ist nicht veröffentlicht.

Weiterführende Information – Die “RKI-Files” bestätigen den Verdacht, dass der Begriff “Versuchskaninchen” bezüglich der Impfstoffanwendung keine unbedachte Äußerung war.

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