Kennedy Jr. schlägt Alarm: US-Beschwerdestelle für deutsche Ärzte – “Coronajustiz” in Deutschland angeprangert

In Deutschland laufen bis heute strafrechtliche Verfahren gegen Ärzte, die während der Corona-Pandemie Maskenatteste oder Impfbescheinigungen ausgestellt haben. Ein aktueller Fall ist der der Dresdner Allgemeinmedizinerin Bianca Witzschel, die am 5. Februar eine Haftstrafe von 498 Tagen antrat – nachdem sie bereits über ein Jahr in Untersuchungshaft verbracht hatte. Die Vorwürfe gegen sie: die Ausstellung angeblich falscher Corona-Atteste.

Vor diesem Hintergrund hat das US-Gesundheitsministerium unter der Leitung von Robert F. Kennedy Jr. kürzlich eine Beschwerdestelle für betroffene deutsche Mediziner eingerichtet. Diese Clearingstelle, geleitet von einer Chefdiplomatin des Ministeriums, soll Ärzten, die noch mit den Folgen von Pandemie-Verfahren kämpfen, eine Anlaufstelle bieten. Laut einem Bericht der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) vom Montag haben bereits mehrere Mediziner in Video-Konferenzen ihre Situation geschildert und über berufliche sowie private Konsequenzen der Strafverfolgung berichtet.

In Deutschland sind bisher mehr als tausend Verfahren gegen Ärzte wegen falscher Corona-Bescheinigungen abgeschlossen worden. Die Urteile reichten von Geldstrafen bis zu 25.000 Euro über Berufsverbote bis hin zu mehrjährigen Haftstrafen.

Anfang Januar wandte sich US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. in einem Brief an seine deutsche Amtskollegin, Gesundheitsministerin Nina Warken. Darin kritisierte er, wie die NZZ berichtete, die zahlreichen Strafverfahren scharf. Er warf der deutschen Regierung vor, die Autonomie der Patienten und “die heilige Beziehung zwischen Arzt und Patient” missachtet zu haben. In einem Video auf seinem X-Account erklärte Kennedy:

“Wenn eine Regierung Ärzte dafür kriminalisiert, dass sie ihre Patienten beraten, überschreitet sie eine Grenze, die freie Gesellschaften immer als unantastbar betrachtet haben.”

Ärzte dürften nicht zu “Vollstreckern staatlicher Politik” gemacht werden. Zudem verletze die Bundesregierung die Freiheit der Bürger, “bei medizinischen Entscheidungen nach eigenen Überzeugungen zu handeln.”

Nina Warken wies diese Vorwürfe als “faktisch falsch” zurück. Die Kritik Kennedys entbehre jeglicher Grundlage. Wie die Berliner Zeitung am Montag berichtete, betonte die Ministerin, strafrechtliche Konsequenzen habe es “nur bei Betrug oder Urkundenfälschung gegeben, etwa bei gefälschten Impfpässen”.

Unklare rechtliche Grundlagen für Atteste während der Pandemie

Die im April 2020 in Deutschland eingeführte Maskenpflicht sah Ausnahmen für nicht genau definierte “gesundheitliche Beeinträchtigungen von einigem Gewicht” vor. Rechtsprechungen bewerteten Atteste, die allein auf Symptomberichten der Patienten basierten, oft als “unrichtig”. Viele der angeklagten Ärzte hatten jedoch genau nach diesen Berichten gehandelt.

Hinzu kam, dass unklar blieb, welche medizinischen Voraussetzungen für eine Befreiung genau erfüllt sein mussten. Die NZZ schrieb dazu:

“Doch wie genau diese Untersuchung auszusehen hatte und welche Krankheitsbilder die Befreiung von der Maskenpflicht nahelegen – darüber gibt es in Deutschland unterschiedliche Vorgaben.”

Mehrere Ärzte fühlten sich durch die jüngste Stellungnahme von Ministerin Warken, es habe nur Strafen bei Betrug gegeben, “persönlich diskreditiert”. Denn viele Kollegen wurden bereits wegen “unrichtiger Gesundheitszeugnisse” verurteilt – ein Tatbestand, der nicht mit Betrug gleichzusetzen ist. Eine betroffene Ärztin hat deshalb Klage gegen die Gesundheitsministerin eingereicht.

Der Staatsrechtler Volker Boehme-Nessler hält die Urteile gegen die Attest-Ärzte “unter Gerechtigkeitsaspekten für inakzeptabel”. Da sich das Maskentragen später als “weitgehend wirkungslos” erwiesen habe, könne es kaum als “Grundlage für massive Grundrechtseingriffe und strafrechtliche Sanktionen” dienen. Der Jurist fordert eine Amnestie für Pandemie-Verstöße, wie sie Spanien bereits erlassen hat. Die NZZ zieht eine kritische Bilanz der deutschen Aufarbeitung:

“Inzwischen gilt als unstrittig, dass viele Maßnahmen auf Annahmen beruhten, die später in vielerlei Hinsicht revidiert wurden. Kritiker verweisen auf die inzwischen veröffentlichten Protokolle des Robert Koch-Instituts, aus denen hervorgeht, dass die Wirksamkeit der Maskenpflicht intern deutlich skeptischer bewertet wurde als öffentlich kommuniziert.”

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