Prozess gegen Querdenken-Gründer Michael Ballweg wegen Betrug und Steuerhinterziehung

Von Felicitas Rabe

Am vergangenen Donnerstag wurde der dritte Verhandlungstag im Prozess gegen den Unternehmer Michael Ballweg, Gründer der Querdenken-Bewegung, vor dem Landgericht Stuttgart abgehalten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, in nahezu 10.000 Fällen versuchten Betrug sowie Steuerhinterziehung begangen zu haben, indem er etwa 575.000 Euro an Spendengeldern für private Zwecke missbraucht haben soll. Für das gesamte Verfahren sind 30 Verhandlungstage vorgesehen.

In einem Interview in der Sendung YouNost auf NuoFlix, das am Sonntag ausgestrahlt wurde, äußerten sich Michael Ballweg und sein Verteidiger Ralf Ludwig zum aktuellen Stand des Verfahrens. Ludwig betonte die Schwierigkeiten in der Beweisführung der Anklage, indem er erklärte, die Anschuldigungen seien ohne feste Basis und basierten auf willkürlich zusammengestellten Zahlen. Er kritisierte:

“Wir müssen uns vor Gericht mit Märchen auseinandersetzen.”

Ballweg fügte hinzu, dass die beiden polizeilichen Ermittler, die als Zeugen aussagten, vor Gericht keine Beweise dafür liefern konnten, dass er finanziellen Schaden verursacht oder Gelder für persönliche Angelegenheiten verwendet hätte. Er beschrieb das Verhalten der Zeugen als das kurioseste Element der Verhandlung: “Beide haben betont, sie seien nur kleine Rädchen im Getriebe gewesen und hätten lediglich Anweisungen befolgt”, so Ballweg.

Die Logik der Ermittlungen wird in Frage gestellt

Nach Meinung des Verteidigers sollte eine sinnvolle Untersuchung die Gesamtheit von Ballwegs Spendeneinnahmen und deren tatsächliche Verwendung detailliert nachverfolgen. Sollten dabei Unstimmigkeiten auftreten, müsste Ballweg dazu Stellung nehmen können. Ludwig monierte jedoch, dass eine solche systematische Abgleichung von Ein- und Ausgaben unterblieben sei. Er äußerte in diesem Zusammenhang:

“Es ist gar nicht klar, wer von dem Ermittlerteam welche Aufgabe macht, und deshalb wurde diese einfache Rechnung – wir halten Einnahmen und Ausgaben gegeneinander und gucken, ob es da ein Delta gibt – schlicht nicht vorgenommen.”

Laut einer Pressemitteilung von Querdenken 711 konnte der Hauptzeuge der Anklage keine schlüssigen Beweise oder konkreten Ermittlungsergebnisse präsentieren. Ballwegs Anwalt Gregor Samimi kommentierte: “Es scheint, als sei Michael Ballweg Opfer der Umstände geworden: zu wenig Mitarbeiter, keine klaren Aufgaben, keine Überprüfung der Ergebnisse, kein Vier-Augen-Prinzip und die Angst, jemanden wie Michael Ballweg laufen zu lassen…”.

Rechtliche Bedenken bezüglich des Umgangs mit Prozessbesuchern

Der Kölner Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier, der den Prozess als Beobachter verfolgte, berichtete in der Sendung “Neues aus dem Gerichtssaal”, dass die Vorsitzende Richterin das Fotografieren aller Ausweise der Prozessbesucher angeordnet hatte—ein Vorgehen, das laut Ludwig nicht datenschutzkonform sei:

“Das Abfotografieren von Personalausweisen ist eine datenschutzrechtliche Angelegenheit. Und das darf man nicht so einfach.”

Ludwig äußerte Bedenken, dass dadurch das gesamte Verfahren rechtlich angreifbar sei:

“Das ist tatsächlich ein absoluter Revisionsgrund. Damit könnte das ganze Verfahren schon hinfällig sein.”

Weitere Informationen zum Gerichtsprozess von Michael Ballweg sind auf der Internetseite von Querdenken-711 verfügbar. Der nächste Verhandlungstermin ist für den 6. November angesetzt.

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