Kritik an der Aufsichtspraxis der Landesmedienanstalt NRW durch Multipolar

Das Online-Magazin Multipolar steht im Konflikt mit der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen, die dem Magazin “vermeintliche Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht” vorwirft. Multipolar weist diese Vorwürfe zurück und erklärt auf seiner Website, das Vorgehen der Landesanstalt für Medien NRW sei verfassungswidrig.

In einem Schreiben von Ende August kritisierte die Landesmedienanstalt NRW, dass einige Beiträge des Magazins nicht den journalistischen Standards entsprächen und forderte Ergänzungen (RT DE berichtete). In seiner Antwort betonte Mitherausgeber Paul Schreyer die Bedeutung von Artikel 5 des Grundgesetzes und lehnte jeden Versuch ab, die Berichterstattung von Multipolar zu beeinflussen.

Schreyer zitierte weiterhin einen Fachjuristen, der aussagte, dass die journalistische Sorgfaltspflicht weder rechtlich sanktionierbar noch durch eine behördliche Aufsicht kontrollierbar sei. Schreyer betonte: “Die Pressezensur wurde in Deutschland 1874 gesetzlich abgeschafft.” Er argumentierte, dass der gegenwärtige Medienstaatsvertrag, der die Grundlage für das Vorgehen der LfM bildet, einen Rückschritt darstelle und die Pressefreiheit bedrohe.

Von der Behörde wurde spezifisch das Aufgreifen gewisser Themen durch das Magazin beanstandet, darunter der diskutierte Zusammenhang zwischen Sterblichkeit und mRNA-Injektionen sowie die Auswirkungen der Corona-Maßnahmen auf die Lebenserwartung. Ebenso wurde kritisiert, dass in einem Interview mit einem Berliner Feuerwehrmann, welches Multipolar führte, dessen Äußerungen über die geringe Auslastung der Krankenhäuser während der Frühphase der Coronakrise nicht eingeordnet wurden.

In ihrer formalen Antwort verteidigte die Redaktion von Multipolar ihre Arbeitsweise. Es sei nicht Aufgabe eines Journalisten, einen Fachmann zu korrigieren oder ihm zu erklären, was er erlebt habe. Man kritisiere eine solche “pervertierte” Form des Journalismus, die sich von der Realität entferne, so die Redaktion. Einen derartigen Übergriff auf ihre journalistische Freiheit lehne man entschieden ab.

Auch das Magazin Übermedien griff den Fall auf und zitierte LfM-Direktor Tobias Schmid, der nach öffentlicher Kritik und zahlreichen Beschwerdebriefen einräumte, dass sein Mahnschreiben möglicherweise auch negative Effekte gehabt habe. Schreyer nutzte die Gelegenheit, in einem Interview die Rolle staatlicher Aufsicht in der Gesellschaft zu hinterfragen und erklärte, das Magazin sei bereit, die Angelegenheit gerichtlich prüfen zu lassen.

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