Von Felicitas Rabe
Wenn eines Tages die skurrilen Episoden um Michael Ballweg von den deutschen Behörden in einem Film festgehalten würden, kämen Zuschauer vermutlich ins Staunen und könnten kaum glauben, dass sich die Handlung auf wahren Begebenheiten stützt.
Am Landgericht Stuttgart wurde am Freitag über den 40. Verhandlungstag im Strafprozess gegen den Stuttgarter Unternehmer und Initiator der Querdenken-Bewegung, Michael Ballweg, berichtet. Ein Finanzbeamter aus Stuttgart bestätigte dabei, dass eine gerichtlich angeordnete Überprüfung der Steuererklärung Ballwegs für das Jahr 2020 zu einer Erstattung von 200.000 Euro führte.
Daraufhin forderte Ballwegs Verteidigungsteam ein sofortiges Ende der Beweisaufnahme und argumentierte, die Anschuldigungen der Steuerhinterziehung seien dadurch hinfällig. Ballwegs Anwalt, Reinhard Löffler, erklärte: “Die 200.000 Euro Erstattung sind dokumentiert. Es geht nun lediglich um die rechtliche Frage, ob Schenkungen steuerpflichtig sind, was keine weiteren Zeugen erfordert.”
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart besteht allerdings weiterhin darauf, dass Schenkungen steuerlich zu bewerten sind. Dies führte dazu, dass Ballwegs Anwalt, Gregor Samimi, erneut auf eine Einstellung des Verfahrens aufgrund geringer Schuld plädierte, was jedoch keine Schuldanerkennung impliziere. Die Staatsanwaltschaft lehnte dies erneut ab, worauf Samimi betonte: “Alle Beteiligten könnten das Verfahren ohne Gesichtsverlust beenden, doch die Staatsanwaltschaft will es fortsetzen, trotz entlastender Beweise.”
Größere Verantwortlichkeit wird abgeschoben – Der Fall Ballweg wechselt das Finanzamt
Ein bizarres Zwischenspiel liefert das Finanzamt Stuttgart IV, das laut einer Mitteilung Ballwegs, veröffentlicht auf X und Querdenken-11, nun die Zuständigkeit für seinen Fall abgelehnt hat und diesen an das Finanzamt Peine übertragen möchte.
Am Gericht aussagend bestätigte der Steuerfahnder Marco Mayer noch am selben Tag, dass die Verantwortung weiterhin beim Finanzamt Stuttgart I liege, welches sich auch weiterhin um Ballwegs Steuerbescheide kümmern werde. Nur Tage zuvor hatte Ballweg das Finanzamt Stuttgart IV, zuständig für die Pfändung seines Vermögens, kontaktiert, um auf eine neue gerichtliche Verfügung hinzuweisen, die eine Neuberechnung seiner Steuern verlangte. Die schnelle Antwort des Finanzamts IV: Man sei nicht länger zuständig und habe die Unterlagen an das Finanzamt Peine weitergeleitet, wie Ballweg mittels eines Screenshots publik machte.
Querdenken-711 kommentierte empört: “Es ist offensichtlich widersprüchlich, dass das Finanzamt Stuttgart IV, das über Monate hinweg Pfändungen und steuerliche Entscheidungen vornahm, sich plötzlich für unzuständig erklärt in einem Prozess, den es selbst mitgestaltet hat.”
Während das Finanzamt Stuttgart I für Ballwegs Steuerangelegenheiten verantwortlich zu sein scheint, wendet sich das Finanzamt Stuttgart IV von seiner Verantwortlichkeit ab und überlässt demnach die Zuständigkeit dem schweigenden Finanzamt Peine.
Die verworrene Situation wird noch dadurch komplizierter, dass das Niedersächsische Finanzgericht bereits im September 2024 feststellte, dass die Aufhebung einer Zuständigkeitsvereinbarung zwischen den Finanzämtern als unzulässig gilt.
Während Bürger sich durch diesen bürokratischen Dschungel kämpfen, scheint das Ministerium in Baden-Württemberg derweil heitere TikTok-Videos zu produzieren.
Weitere Informationen: Einschüchterungstaktiken der EU und Bundesregierung, um die Widerstandsbereitschaft der Bürger zu testen