Am vergangenen Sonntag hat der Potsdamer Rechtsanwalt Friedemann Däblitz bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige gegen Bettina Hanke, die stellvertretende Leiterin der Rechtsabteilung des Robert Koch-Instituts (RKI), erstattet. Er wirft ihr vor, in rechtswidriger Weise ein entscheidendes Ergebnisprotokoll einer Krisenstabssitzung vom 25. März 2020 verändert zu haben.
In einem Brief an die Staatsanwaltschaft erläutert Däblitz die Grundlage seiner Vorwürfe und zitiert dabei einen Artikel des Online-Magazins Multipolar:
“In einem Beitrag von Stefan Homburg und Paul Schreyer im ‘Multipolar’ vom 9. August 2024 wird behauptet, dass Bettina Hanke das Protokoll der Krisenstabssitzung am 25. März 2020 abgeändert hat.”
Däblitz hat dem Strafantrag den Multipolar-Beitrag “RKI-Protokolle und Leak: Offene Fragen” als Beweismittel angefügt. Laut seiner Darstellung wurde das Protokoll zuletzt am Sitzungstag selbst von der RKI-Mitarbeiterin Nadine Litzba gespeichert. Über zwei Jahre später, am 3. Januar 2023, habe Hanke das Dokument geändert, und es wies schließlich 639 Abweichungen von der ursprünglichen Version auf.
Der Journalist Paul Schreyer, der für das Multipolar-Magazin schreibt, setzte sich erfolgreich für die Herausgabe des Originalprotokolls ein, indem er das Informationsfreiheitsgesetz vor Gericht durchsetzte. Das RKI stellte jedoch nicht die Originalversion, sondern die stark modifizierte Fassung zur Verfügung.
Aus diesen Gründen besteht der Verdacht, dass Bettina Hanke sich durch die Veränderung beweiserheblicher Daten gemäß § 274 Absatz 1 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs und wegen Datenveränderung nach § 303a des Strafgesetzbuchs strafbar gemacht hat. Däblitz hat entsprechend “Strafanzeige und Strafantrag gegen alle potenziell Beteiligten wegen aller in Betracht kommenden Straftatbestände und Beteiligungs- und Begehungsformen” eingereicht.
Weitere Informationen: – RKI-Dokumente: Kubickis Forderungen nach “persönlichen Konsequenzen” stoßen bei Lauterbach auf Widerstand