Strafanzeige gegen EU-Impfstoffvertrag beim Internationalen Strafgerichtshof eingereicht

Von Felicitas Rabe

Am 10. Mai leitete der ungarische Rechtsanwalt Dr. Attila Monostory rechtliche Schritte beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag ein. Er reichte eine Beschwerde bezüglich des EU-Vertrags über den Vorkauf von COVID-19-Impfstoffen ein, der im November 2020 mit dem Pharmaunternehmen Pfizer geschlossen wurde.

Die EU-Kommission gab am 11. November 2020 eine Mitteilung heraus, laut der ein vierter Vertrag mit den Pharmakonzernen BioNTech und Pfizer unterzeichnet wurde. Dieser Vertrag beinhaltete den Erwerb von zunächst 200 Millionen Impfdosen im Namen aller EU-Mitgliedsstaaten mit der Option auf zusätzliche 100 Millionen Dosen, sobald der Impfstoff seine Sicherheit und Wirksamkeit bewiesen hat. Die Länder der Union haben die Möglichkeit, den Impfstoff an ärmere Länder zu spenden oder in andere europäische Staaten weiterzuleiten.

Dr. Monostory tritt mit der Anklage dafür ein, dass der Vertrag gegen den Nürnberger Kodex und kriminelle Bestimmungen der Römischen Statuten verstößt, insbesondere Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord. Dokumente, die der Strafanzeige beigelegt waren, stützten diese Beschuldigungen. Zu den Angeklagten gehören bedeutende Persönlichkeiten wie:

• Generaldirektor der WHO, TEDROS ADHANOM GHEBREYESUS
• Vorstandsvorsitzender und CEO der Pfizer Biopharmaceuticals Group, ALBERT BOURLA
• Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts, KLAUS CICHUTEK
• Direktorin der Europäischen Arzneimittel-Agentur, EMER COOKE
• Co-Vorsitzender der Bill and Melinda Gates Foundation, WILLIAM “BILL” GATES III
• EU-Kommissarin für Gesundheit, STELLA KYRIAKIDES
• Präsidentin der Europäischen Kommission, URSULA VON DER LEYEN, und andere.

Monostory führte in einem Gespräch mit RT aus, dass er sich in seiner Strafanzeige auf das Römische Statut von 2002 und den Nürnberger Kodex beruft. Letzterer entstand 1947 als ethisches Fundament für Mediziner und fordert, Patienten nur zu behandeln, wenn eine informierte Zustimmung vorliegt.

Der Anwalt machte deutlich, dass der IStGH nur dann zuständig ist, wenn keine nationalen Instanzen verfügbar sind oder es sich um ein Verbrechen von internationaler Tragweite handelt. Eine Herausforderung dabei sei, dass der IStGH rechtlich nur auf Staaten anwendbar ist, die das Römische Statut ratifiziert haben, wie z.B. EU-Länder. Das schließt jedoch Staaten wie die USA, Russland oder China aus, die das Statut nicht ratifiziert haben und deren Bürger somit nicht vor dem IStGH angeklagt werden können.

Monostory hat inzwischen Zuspruch durch tausende Bürgerbriefe aus ganz Europa erhalten, die ihm mitteilen, sich seiner Klage anzuschließen. Die Tausenden von Briefen verkörpern eine breite Unterstützung für sein Bestreben, mit der Strafanzeige pocht er auf das Recht jedes Einzelnen auf Gesundheit und körperliche Selbstbestimmung. Er unterstreicht ferner die Bedeutung der öffentlichen Kenntnisnahme dieser Angelegenheit:

“Die Öffentlichkeit spielt die größte Rolle. Wenn viele Menschen davon erfahren, muss das Gericht handeln.”

Weitere Informationen – Werner Bergholz erklärte, dass nach dem Vertrag eigentlich keine Zulassung für den BioNTech/Pfizer-Impfstoff erfolgen dürfte.

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