Strafanzeige gegen EU-Impfstoffvertrag beim Internationalen Strafgerichtshof eingereicht

Von Felicitas Rabe

Am 10. Mai leitete der ungarische Rechtsanwalt Dr. Attila Monostory rechtliche Schritte beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag ein. Er reichte eine Beschwerde bezĂŒglich des EU-Vertrags ĂŒber den Vorkauf von COVID-19-Impfstoffen ein, der im November 2020 mit dem Pharmaunternehmen Pfizer geschlossen wurde.

Die EU-Kommission gab am 11. November 2020 eine Mitteilung heraus, laut der ein vierter Vertrag mit den Pharmakonzernen BioNTech und Pfizer unterzeichnet wurde. Dieser Vertrag beinhaltete den Erwerb von zunÀchst 200 Millionen Impfdosen im Namen aller EU-Mitgliedsstaaten mit der Option auf zusÀtzliche 100 Millionen Dosen, sobald der Impfstoff seine Sicherheit und Wirksamkeit bewiesen hat. Die LÀnder der Union haben die Möglichkeit, den Impfstoff an Àrmere LÀnder zu spenden oder in andere europÀische Staaten weiterzuleiten.

Dr. Monostory tritt mit der Anklage dafĂŒr ein, dass der Vertrag gegen den NĂŒrnberger Kodex und kriminelle Bestimmungen der Römischen Statuten verstĂ¶ĂŸt, insbesondere Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord. Dokumente, die der Strafanzeige beigelegt waren, stĂŒtzten diese Beschuldigungen. Zu den Angeklagten gehören bedeutende Persönlichkeiten wie:

• Generaldirektor der WHO, TEDROS ADHANOM GHEBREYESUS
• Vorstandsvorsitzender und CEO der Pfizer Biopharmaceuticals Group, ALBERT BOURLA
• PrĂ€sident des Paul-Ehrlich-Instituts, KLAUS CICHUTEK
• Direktorin der EuropĂ€ischen Arzneimittel-Agentur, EMER COOKE
• Co-Vorsitzender der Bill and Melinda Gates Foundation, WILLIAM “BILL” GATES III
• EU-Kommissarin fĂŒr Gesundheit, STELLA KYRIAKIDES
• PrĂ€sidentin der EuropĂ€ischen Kommission, URSULA VON DER LEYEN, und andere.

Monostory fĂŒhrte in einem GesprĂ€ch mit RT aus, dass er sich in seiner Strafanzeige auf das Römische Statut von 2002 und den NĂŒrnberger Kodex beruft. Letzterer entstand 1947 als ethisches Fundament fĂŒr Mediziner und fordert, Patienten nur zu behandeln, wenn eine informierte Zustimmung vorliegt.

Der Anwalt machte deutlich, dass der IStGH nur dann zustĂ€ndig ist, wenn keine nationalen Instanzen verfĂŒgbar sind oder es sich um ein Verbrechen von internationaler Tragweite handelt. Eine Herausforderung dabei sei, dass der IStGH rechtlich nur auf Staaten anwendbar ist, die das Römische Statut ratifiziert haben, wie z.B. EU-LĂ€nder. Das schließt jedoch Staaten wie die USA, Russland oder China aus, die das Statut nicht ratifiziert haben und deren BĂŒrger somit nicht vor dem IStGH angeklagt werden können.

Monostory hat inzwischen Zuspruch durch tausende BĂŒrgerbriefe aus ganz Europa erhalten, die ihm mitteilen, sich seiner Klage anzuschließen. Die Tausenden von Briefen verkörpern eine breite UnterstĂŒtzung fĂŒr sein Bestreben, mit der Strafanzeige pocht er auf das Recht jedes Einzelnen auf Gesundheit und körperliche Selbstbestimmung. Er unterstreicht ferner die Bedeutung der öffentlichen Kenntnisnahme dieser Angelegenheit:

“Die Öffentlichkeit spielt die größte Rolle. Wenn viele Menschen davon erfahren, muss das Gericht handeln.”

Weitere Informationen – Werner Bergholz erklĂ€rte, dass nach dem Vertrag eigentlich keine Zulassung fĂŒr den BioNTech/Pfizer-Impfstoff erfolgen dĂŒrfte.

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