Wie die Süddeutsche Zeitung in ihrem Bericht vom Dienstag mit dem Titel “Betrug in fast 10.000 Fällen?” angibt, liegen ihr Informationen vor, wonach Michael Ballweg erneut vorgeworfen wird, Gelder in Millionenhöhe eingeworben, und die Spenden dann teilweise für private Zwecke genutzt zu haben. Konkret soll der Stuttgarter Unternehmer Ballweg entsprechend der Klageschrift angeblich 575.000 Euro privat verwendet haben. Gleichzeitig habe er aber im Gegensatz dazu im Internet verbreitet, das gespendete Geld ausschließlich für Zwecke der Initiative “Querdenken 711” einzusetzen.
In einer erneuerten Anklageschrift werfe die Staatsanwaltschaft Stuttgart dem Querdenken-Gründer Michael Ballweg versuchten Betrug in 9.450 Fällen und versuchte Steuerhinterziehung vor. Die Staatsanwaltschaft führe der Süddeutschen Zeitung zufolge auch detaillierter aus, wo das Geld gelandet sei: Einen Teil der angeblich zweckentfremdeten Spende soll er in sein Privatvermögen abgezweigt haben, einen anderen Teil in zehn Raten habe er als Darlehen an die Stuttgarter “Media Access GmbH” überwiesen. Dieses Unternehmen betreibe der Querdenken-Gründer selbst.
Zunächst war die Anklage der Stuttgarter Staatsanwaltschaft nicht zugelassen worden. Das Landgericht Stuttgart sah keinen hinreichenden Verdacht auf Täuschung. Auf Beschwerde gab das Oberlandesgericht der Staatsanwaltschaft im Januar mit Einschränkung recht: Wegen angeblicher Geldwäsche könne man Ballweg nicht anklagen, aber die Anklage wegen versuchten Betrugs werde zugelassen. Daran angepasst wurde jetzt die neue Anklageschrift verfasst.
In seinem Telegram-Kanal kommentiert der Verteidiger von Michael Ballweg, Rechtsanwalt Ralf Ludwig die öffentliche Darstellung der Klage. Grundsätzlich sei die angeblich “erneuerte Anklageschrift” eine “alte Anklageschrift”. Die Staatsanwaltschaft habe lediglich die Schriftteile aus der Klage herausgenommen, die sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht (OLG) nicht zugelassen hätten. Auch die Klage wegen versuchten Betruges habe das Landgericht ursprünglich nicht zugelassen. Aber auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft habe dann das OLG – und zwar ohne Begründung – der Beschwerde nachgegeben. Und dass man dem Unternehmer vorwerfe, er habe während seiner Zeit im Gefängnis seine Steuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben, sei “völlig absurd”, so der Jurist.
Ludwig kritisierte zudem, dass man in den Medien immer noch unterstelle, es gehe im Ballweg-Verfahren um den Vorwurf, ob der Unternehmer betrogen habe. Dies würde zum Beispiel die Überschrift in der Süddeutschen Zeitung “Betrug in fast 10.000 Fällen?” suggerieren. Der Anwalt erläuterte in seiner Mitteilung auf Telegram:
“Die Anklage lautet aber auf versuchten Betrug. Das liegt daran, dass es zum einen keinen Geschädigten gibt und zum anderen der größte Betrag Michael Ballweg ohnehin zur freien Verwendung geschenkt worden ist. Tatsächlich hat er keinen einzigen Cent für sich privat verwendet.”
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