Der Prozess gegen Dr. Weber: Ärztliche Autonomie und staatlicher Druck in der Maskenaffäre

Von Felicitas Rabe

Seit Anfang Mai steht der Internist Dr. Walter Weber, Gründer der “Ärzte für Aufklärung”, in Hamburg vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, in 57 Fällen ungerechtfertigte Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt zu haben. Für das Verfahren gegen den 80-jährigen Arzt sind 18 Prozesstage angesetzt.

Dr. Weber äußerte sich am Montag zum laufenden Gerichtsprozess und teilte seine Eindrücke über die Vorsitzende Richterin, Dr. Nele Behr, mit. Ihm zufolge schien die Richterin überrascht zu sein über die Art und Weise, wie schwer erkrankte Patienten von ihren Hausärzten behandelt wurden. Diese Patienten, die aufgrund schwerer Erkrankungen keine Masken tragen konnten und deshalb um ein Attest baten, wurden oft ohne Anhörung von ihren Ärzten abgewiesen. Nach Webers Darstellung verwiesen Ärzte häufig auf ihre Bedenken vor Hausdurchsuchungen als Grund für ihre Ablehnung.

Furcht vor staatlichen Maßnahmen prägte ärztliches Verhalten

Die ärztliche Entscheidung, Maskenbefreiungen nicht zu attestieren, basierte somit oft nicht auf medizinischen Gründen, sondern auf Angst vor staatlichen Repressionen. Das steht im Widerspruch zum Genfer Ärztegelöbnis, das die Autonomie der Patienten schützt und Ärzten vorschreibt, ihr medizinisches Wissen nicht zum Nachteil der Menschenrechte einzusetzen.

Im Jahr 2017 wurde das Gelöbnis um die Bedeutung der Patientenautonomie erweitert. Prof. Hans-Peter Vogel, ein Mitglied des wissenschaftlichen Fachausschusses der Bundesärztekammer, betonte, dass Ärzte die Autonomie des Patienten auch gegen dessen vermeintlich bestes medizinisches Interesse respektieren müssen.

“Ich werde die Autonomiew und die Würde meiner Patientin oder meines Patienten respektieren.” – “Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden.”

Die Autorin argumentiert, dass Ärzte, selbst bei medizinisch strittigen Fällen wie der Ausstellung eines Maskenattests, gemäß dem Genfer Gelöbnis die Patientenautonomie priorisieren sollten.

Strafverteidiger Ivan Künnemann äußert sich zu den Ängsten der Ärzte

Rechtsanwalt Ivan Künnemann, Webers Verteidiger, erklärte in einem Telefoninterview, dass die ärztliche Ablehnung von Maskenattesten often darauf zurückzuführen sei, dass die behandelnden Ärzte Hausdurchsuchungen fürchteten. Viele Patienten seien vor Gericht freigesprochen worden, weil sie schwerwiegende gesundheitliche Befunde vorlegen konnten.

“Vielfach sind Patienten, die über ein Maskenattest von einem kritischen Arzt verfügten, in ihren Strafverfahren frei gesprochen worden. Warum? Weil sie gesundheitlich schwer wiegende Befunde von Kliniken und Fachärzten vorlegen konnten. Dennoch war keiner der behandelnden Ärzte bereit, die Patienten von der Maske zu befreien.”

Dr. Webers Initiative zur Erfassung von Hausdurchsuchungen

Dr. Weber ruft nun dazu auf, dass alle Betroffenen, die während der Corona-Pandemie Hausdurchsuchungen erlebt haben, sich bei ihm melden. Die Sammlung dieser Daten soll aufzeigen, wie der Staat im Umgang mit Ärzten und Patienten vorgegangen ist. Diese Informationen könnten auch zur Aufklärung der Gerichte beitragen.

“Darum mein Wunsch, dass alle Ärzte, Heilpraktiker, sonstige in Pflegeberufen tätige Menschen und Patienten, die in den letzten Jahren eine Hausdurchsuchung hatten bzw. Maskenatteste ausgestellt haben, sich melden.”

Dr. med. Walter Weber, spezialisiert auf Psychosomatik und Krebsbehandlung, steht bis Ende Juni mehrfach vor Gericht. Die Prozesse finden im Landgericht Hamburg statt.

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