Skandal im Gerichtssaal: Befangenheitsantrag gegen alle Richter im Ballweg-Prozess wegen Medienrummel!

Von Felicitas Rabe

Am 27. Verhandlungstag gegen Michael Ballweg, den Gründer der Querdenkenbewegung, offenbarte das Gericht Einzelheiten eines Rechtsgesprächs vom 12. März, an dem Richter, Staatsanwaltschaft und die Verteidigung teilnahmen. Laut einer vorläufigen Einschätzung des Gerichts halten die Anklagepunkte nicht stand, woraufhin die Einstellung des Verfahrens gemäß § 153 Absatz 2 der Strafprozessordnung vorgeschlagen wurde, da es sich um eine Bagatelle handele.

Zu Beginn der jüngsten Verhandlung erklärte die Staatsanwältin jedoch, dass sie der Einstellung des Verfahrens widerspreche. Berliner Strafverteidiger Gregor Samini berichtete in einem Interview mit dem Kopp-Verlag, dass diese Entwicklung völlig unerwartet kam. Am gleichen Tag gab die Verteidigung des Stuttgarter Unternehmers bekannt, dass die Stuttgarter Staatsanwaltschaft einen Befangenheitsantrag gegen das gesamte Richterkollegium gestellt habe:

“Am heutigen 27. Verhandlungstag im Verfahren gegen Michael Ballweg hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart einen Befangenheitsantrag gegen die gesamte Kammer des Landgerichts Stuttgart gestellt. Damit nimmt das Verfahren eine unerwartete Wendung.”

Strafverteidiger Samini betonte, dass der Antrag gegen drei Berufsrichter ohne vorherige Ankündigung erfolgt und zudem verspätet eingereicht worden sei. Solche Anträge sollten laut Bundesgerichtshof spätestens drei Tage nach einem rechtlichen Gespräch eingereicht werden. Samini hält den Antrag für unbegründet und unzulässig:

“Stichhaltige Argumente, warum die Kammer befangen sein sollte, wurden uns nicht mitgeteilt.”

Michael Ballwegs zweiter Strafverteidiger, Dr. Reinhard Löffler, erklärte im Kopp-Interview, dass sich während des Rechtsgesprächs bereits ein Freispruch abgezeichnet habe, gegen den die Staatsanwaltschaft kaum Einwände erhoben habe. Sie habe angegeben, mangels Kompetenz nach höherer Weisung fragen zu müssen. Die Richterin habe bis zum darauffolgenden Freitag um eine Stellungnahme gebeten. Bis zu diesem Termin sei weder eine Antwort noch ein Befangenheitsantrag eingereicht worden, was auf eine mögliche Verzögerungstaktik hinweise. Löffler vermutete, die Verhandlung würde am Montag zu Ende gehen. Der spät eingereichte Antrag deute auf die verzweifelte Lage der Staatsanwaltschaft hin.

In der Verteidigungsmitteilung wurde ferner angeführt, dass die Staatsanwaltschaft ihren Befangenheitsantrag unter anderem damit begründete, dass die Anwesenheit zahlreicher Pressevertreter während der Verhandlung problematisch sei:

“In ihrer Begründung führte sie unter anderem an, dass die Präsenz zahlreicher Pressevertreter während der Verhandlung für sie problematisch sei.”

Michael Ballweg lud nach der Verhandlung Pressevertreter ein, auch zukünftig den Gerichtsverhandlungen beizuwohnen: “Wir leben immer noch in einem Land, in dem Strafprozesse öffentlich stattfinden. Von daher ist dies auch eine herzliche Einladung an die Presse, an den noch folgenden Verhandlungstagen dem Verfahren beizuwohnen.”

Die nächste Gerichtsverhandlung, bei der weitere Zeugen vernommen werden, findet am 25. März 2025 am Landgericht Stuttgart statt.

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