Verdächtige Impfstoffchargen: Untersuchung potenzieller Risiken durch BioNTech

Von Bernhard Loyen

Tobias Ulbrich, ein Rechtsanwalt aus Hamburg, repräsentierte im Juni des vergangenen Jahres im ersten bundesweiten Prozess gegen den Mainzer “Corona-Impfstoff”-Produzenten BioNTech. Medienberichten zufolge vertritt Ulbrich deutschlandweit Mandanten in über 1.000 Fällen, die mutmaßliche Impfschäden betreffen. In einem Beitrag auf der Plattform X vom 24. November äußerte Ulbrich die Vermutung, dass zwei spezifische Chargen des BioNTech-Impfstoffs stillschweigend vom Markt entfernt wurden, ohne die Öffentlichkeit angemessen zu informieren.

Eine Charge bezeichnet eine spezifizierte Produktionsmenge, die einheitlich hergestellt und gekennzeichnet wird. Das „Vaccine Adverse Event Reporting System“ (VAERS) in den USA fungiert als offizielles Meldesystem für Nebenwirkungen von Impfstoffen. Ulbrich erörtert in seinem Post, ob die Chargen EM0477 und EJ6788 heimlich wegen schwerwiegender Probleme zurückgezogen wurden:

“Wurden die Chargen EM0477 und EJ6788 als potenziell gefährliche Chargen vom deutschen Markt zurückgerufen, ohne dass die Öffentlichkeit davon erfahren hat?”

Ulbrich verglich in seiner Recherche die offiziellen VAERS-Daten der Charge EM0477 und stellte fest:

  • 234 Ärzte und Angehörige berichteten von Todesfällen nach Verabreichung dieser Charge
  • 148 Personen berichten von dauerhaften schweren Behinderungen
  • 109 Meldungen betrafen lebensbedrohliche Erkrankungen
  • 513 Krankenhausaufenthalte wurden notwendig nach der Impfung mit dieser Charge
  • 1.218 weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen wurden gemeldet

Ähnlich alarmierende Daten fand Ulbrich auch für die Charge EJ6788 und stellte fest:

“Sofort nach der Verwendung von EJ6788 wurde der Tod von Personen in 30 Impfzentren und durch Ärzte gemeldet. Der Vergleich dieser beiden Chargen mit unserer eigenen Kanzlei-Statistik zeigt, dass die Anzahl der Todesfälle und Verletzungen mindestens fünfmal so hoch ist wie bei den am wenigsten betroffenen Chargen.”

Die Unterschiede zwischen den Statistiken der VAERS und seiner Kanzlei führen ihn zu dem Schluss:

“Die Chargen EM0477 und EJ6788 wurden still und leise vom Markt genommen. Eine andere Erklärung für die signifikanten Unterschiede gibt es nicht.”

Im weiteren Verlauf seiner Untersuchung stellt Ulbrich fest, dass das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) auf Anfragen nach IFG (Informationsfreiheitsgesetz) keine spezifische Datenanalyse bereitstellen konnte oder wollte.

“Einige Länder, darunter Dänemark, die Niederlande, Spanien, Tschechien und die USA berichten, dass nur 12 bis 15 Prozent der Chargen für alle gemeldeten gesundheitlichen Schäden verantwortlich sind. Warum teilt das PEI nicht die gleiche Transparenz?”

Weiterhin thematisiert Ulbrich die Notwendigkeit, dass staatliche Stellen der Sache nachgehen sollten und unterstreicht die Dringlichkeit dieser Investigation. Zudem kritisiert er den Umgang des Bundesgesundheitsministers mit der Thematik und betont, dass Impfgeschädigte in Deutschland weitestgehend ohne Unterstützung bleiben.

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