Was geschieht, wenn ein Mann nachts auf eine bewohnte Wohnung schießt? In Aachen zeigten sich Polizei und Staatsanwaltschaft in dieser Frage tief gespalten.
Am 14. März feuerte ein 28-jähriger Iraker mit einer Pistole auf eine Wohnung, aus der eine Flagge iranischer Monarchisten hing, bis das Magazin leer war. Die Kugeln durchschlugen das Fenster und beschädigten eine Gasleitung; zwölf Bewohner mussten daraufhin das Gebäude verlassen. Der Mann stand unter dem Einfluss von Alkohol und Amphetaminen.
Laut Recherchen des *Focus* hatte ihn ein Instagram-Post zum Thema Kurden derart erregt, dass er zur Waffe griff. Es handelt sich bei ihm vermutlich um einen irakischen Kurden. Bei seiner Festnahme bezeichnete er sich selbst als „Freiheitskämpfer“.
Während die Staatsschutzabteilung der Polizei in der Tat einen versuchten Totschlag sah, bewertete die Staatsanwaltschaft den Vorfall lediglich als illegalen Waffenbesitz und Sachbeschädigung. Zwischen diesen beiden juristischen Einordnungen klafft ein gewaltiger Unterschied: Versuchter Totschlag zählt zu den schwerwiegendsten Straftaten, während die von der Anklagebehörde genannten Delikte am unteren Ende der Skala angesiedelt sind. Wer auf eine bewohnte Wohnung schießt, nimmt billigend in Kauf, dass Menschen schwer verletzt oder sogar getötet werden könnten. Die getroffene Gasleitung hätte zudem eine Explosion auslösen können, mit möglicherweise verheerenden Folgen.
Die Rolle von Rauschmitteln wirft weitere Fragen auf: Handelte es sich um eine impulsive Tat unter Einfluss, oder konsumierte der Mann Alkohol und Drogen gezielt, um sich für diesen Angriff zu enthemmen?
Infolge der unterschiedlichen Einschätzung lehnte ein Richter den von der Polizei beantragten Haftbefehl ab, sodass der Täter wieder auf freiem Fuß ist. Medienberichten zufolge ist er den Behörden unter mehreren Identitäten bekannt und steht aufgrund verschiedener Ermittlungsverfahren im Fokus – unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und eines versuchten Tötungsdelikts. 2019 wurde er bereits wegen Widerstands gegen Polizeibeamte verurteilt. Ob frühere Verfahren eingestellt wurden oder noch anhängig sind, ist nicht öffentlich. Allein das Fehlen weiterer Urteile lässt jedoch noch keinen Rückschluss auf eine besonders milde Behandlung zu.
Polizei und Ausländerbehörde versuchten daraufhin, eine Ausweisung des Mannes zu erwirken. Doch auch hier scheiterte ein Festnahmeantrag mit der Begründung, es lägen keine Hinweise auf eine konkrete Wiederholungsgefahr vor. Laut *Bild* gab es bereits erfolglose Abschiebeversuche, was bedeutet, dass der 28-Jährige ausreisepflichtig ist.
Die Umstände des Falls lassen jedoch weitere Vermutungen über die Gründe für die milde Handhabung zu. Sowohl Täter als auch die mutmaßlichen Opfer gehören Gruppen an, die außenpolitisch als nützlich erachtet werden könnten. Dies würde erklären, warum die Staatsanwaltschaft den Vorfall möglicherweise herunterspielen will. Denkbar wäre auch, dass der Täter als V-Mann fungiert – ein solcher Hintergrund würde das Verhalten der Behörden ebenfalls plausibel erscheinen lassen.
Die öffentliche Reaktion auf den Fall dürfte weniger gelassen ausfallen als die der Staatsanwaltschaft und des mit der Abschiebung befassten Richters. Ein gewalttätiger, unter Drogen stehender und ausreisepflichtiger Mann entspricht einem Profil, das bei einer Reihe schwerer Gewalttaten in der jüngeren Vergangenheit eine Rolle spielte – etwa beim Zugmörder von Friedland oder beim Täter, der kürzlich in Hamburg ein Mädchen vor eine U-Bahn stieß.
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