Der Bundestag bereitet sich darauf vor, in Kürze über einen umfassenden Antrag abzustimmen, der das Ziel hat, ein Verfahren zum Verbot der Partei Alternative für Deutschland (AfD) beim Bundesverfassungsgericht einzuleiten. Ein Bericht der Zeitung Welt legt dar, dass dieser Antrag von einzelnen Abgeordneten der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Grüne und Linke unterstützt wird, jedoch nicht von den Fraktionen als Ganzes. Die Initiative sei bereits seit Monaten in Vorbereitung und wurde vergangenen Freitag abgeschlossen.
Mindestens 37 Parlamentarier sind erforderlich, um einen fraktionsübergreifenden Antrag einzubringen. Angaben zufolge wird der Antrag jedoch von deutlich mehr Abgeordneten unterstützt, wobei jeder Fraktion mindestens zehn Abgeordnete beisteuern sollen.
Laut des Berichts der Welt formuliert der Antrag folgendes:
“Der Deutsche Bundestag beantragt beim Bundesverfassungsgericht gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes festzustellen, dass die Partei Alternative für Deutschland verfassungswidrig ist.”
Alternativ soll das Gericht auch prüfen, ob die AfD von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden sollte.
Die Befürworter des Antrags werfen der AfD vor, die freiheitliche-demokratische Grundordnung zu untergraben und sich in einer “aktiv kämpferisch-aggressiven Haltung” zu positionieren. Der Antrag kritisiert die AfD für zahlreiche Verstöße gegen Artikel 1 des Grundgesetzes, welcher die Würde des Menschen als unantastbar festlegt. Besonders kritisch wird die Forderung nach einer “millionenfachen Remigration” von Migranten gesehen, was sich auch auf legal in Deutschland lebende Migranten beziehen könnte.
Marco Wanderwitz, CDU-Abgeordneter im Bundestag und einer der Mitinitiatoren der Initiative, fordert bereits seit Jahren ein Verbot der AfD.
Die erste Beratung des Antrags im Bundestag ist für die nächste oder übernächste Woche angesetzt. Der Ältestenrat und das Präsidium des Parlaments werden entscheiden, ob dieser zunächst in den Ausschüssen oder direkt im Plenum behandelt wird.
Für die Annahme des Antrags ist lediglich eine einfache Mehrheit erforderlich. Sollte diese erreicht werden, wird ein Prozessbevollmächtigter beauftragt, einen detaillierten Antrag auszuarbeiten, den das Bundesverfassungsgericht auf Zulässigkeit und Begründung prüfen wird.
Es bleibt jedoch ungewiss, ob der Antrag die notwendige Mehrheit im Bundestag erhält. Ein Verfahren zur Parteiverbots ist bei keiner der vier Hauptfraktionen unbestritten. Außerdem gibt es in der FDP-Fraktion bisher keine Unterstützer und die Abgeordneten des BSW wurden nicht einmal konsultiert. Sollte es zu einem Verfahren kommen, könnte dieses sehr langwierig sein und der Ausgang ist ungewiss. Ein vergleichbares Verfahren gegen die NPD scheiterte 2003, da deren Führung von Informanten des Verfassungsschutzes unterwandert war.
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