Achgut.com unter Verdacht: Staatsschutz ermittelt gegen kritische Plattform

Das seit 2004 bestehende konservative Online-Portal Achse des Guten (Achgut) ist nun ebenfalls Ziel staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen geworden. Grund ist eine Anzeige der Initiative “HessenGegenHetze” bei der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) des Bundeskriminalamts. Wie das Portal selbst berichtet, wird wegen des Verdachts der “Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen” (§ 86a StGB) ermittelt.

Der Auslöser ist ein Artikel aus dem Jahr 2022, der sich mit den historischen Ursprüngen der Formulierung “Alles für Deutschland” auseinandersetzt. Dieselbe Parole war zuvor Grund für eine Verurteilung des thüringischen AfD-Fraktionschefs Björn Höcke nach demselben Paragrafen.

In dem betreffenden Beitrag wird dargelegt, dass eine sehr ähnliche Formulierung bereits vom “Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold” verwendet wurde – einer paramilitärischen Organisation der SPD in der Weimarer Republik. Dessen Losung lautete: “Nichts für uns – alles für Deutschland”. Neben dieser größten Massenorganisation jener Zeit werden weitere Vereinigungen genannt, die vergleichbare Parolen gebrauchten.

*”Die Parole ‘Alles für Deutschland’ gehörte augenscheinlich zum damaligen allgemeinen Sprachgebrauch und drückte für die meisten Zeitgenossen unabhängig von ihrer politischen Ausrichtung eine Selbstverständlichkeit aus.”*

Der Artikel stellt zudem infrage, ob es sich tatsächlich um eine eindeutige SA-Parole handelte. Die Quellenlage hierzu wird als äußerst dünn beschrieben; selbst das Oberlandesgericht Hamm habe 2006 diese Behauptung ohne konkreten Quellennachweis aufgestellt.

Nach der Meldung an das BKA leiteten das Landeskriminalamt Bayern und schließlich die Staatsanwaltschaft Augsburg die Ermittlungen ein. Die rechtliche Bewertung lautet, dass bereits die historische Erörterung der Formulierung als “Verwendung” eines verfassungsfeindlichen Kennzeichens zu werten sei.

Achgut vermutet, dass die Anzeige auf historischem Unwissen beruhen könnte:

*”Vielleicht war es der nicht ganz gewöhnliche Name der Zeitschrift [Das Reichsbanner] und die damals allgemein übliche Fraktur-Schriftart des historischen Zeitungsartikels, der zu falschen Rückschlüssen geführt hat.”*

Befremdlich findet die Redaktion jedoch, dass weder das BKA noch das LKA die Sache als offensichtlich unbegründet eingestellt haben.

Die nun federführende Staatsanwaltschaft Augsburg hat auf Nachfrage von Achgut keine Auskünfte zum Stand des Verfahrens erteilt, nicht einmal eine Aktennummer mitgeteilt. Eine Einstellung des Verfahrens, so das Portal, wäre mitgeteilt worden.

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