AfD fordert 50 Millionen Euro Belohnung für Hinweise zu Nord-Stream-Anschlägen

Die AfD-Fraktion hat einen Antrag im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags eingereicht, in dem sie empfiehlt, für die Aufklärung der Attacken auf die Nord-Stream-Gasleitungen in der Ostsee, eine Belohnung von 50 Millionen Euro auszusetzen. Der NDR teilte Anfang dieser Woche mit, dass die Bereitstellung dieser Mittel dem Generalbundesanwalt Jens Rommel ermöglichen soll, eine Belohnung für relevante Hinweise auszuloben. Eine diesbezügliche Mitteilung wurde vom Deutschen Bundestag herausgegeben. Zusätzlich schlug die AfD die Bildung einer unabhängigen Arbeitsgruppe vor, die die Schäden an den Leitungen baldmöglichst einschätzen soll.

Die Zerstörung der Pipelines erfolgte bereits im September 2022 durch bisher unbekannte Angreifer. Nachdem Dänemark und Schweden ihre Ermittlungen Anfang 2024 eingestellt hatten, sind nun ausschließlich deutsche Behörden weiterhin involviert. Bei den Untersuchungen wurden nahe der Schadensstelle diverse Fremdkörper mit Rückständen von Sprengstoff gefunden. Eine tiefergehende Untersuchung ziele darauf ab, die Verantwortlichen zu identifizieren.

Im spezifizierten Antrag vom 2. Juli, “Belohnung für Hinweise zur Aufklärung der Anschläge auf die Nord-Stream-Leitungen ausloben”, wird vorgeschlagen, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung beauftragen sollte, notwendige Schritte zur Schaffung haushaltsrechtlicher Bedingungen zu unternehmen. Diese sollen es ermöglichen, dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof bis zu 50 Millionen Euro für eine Belohnungsauslobung bereitzustellen, sollte die Täterschaft hinreichend wahrscheinlich festgestellt werden können.

Des Weiteren sollte laut diesem Antrag überprüft werden, ob für Informanten, die aufgrund ihrer Hinweise möglicherweise Gefahren ausgesetzt sind, ein gesetzlich fundiertes Zeugenschutzprogramm etabliert werden könnte. Für schwerwiegende Straftaten wie diese, die eine Bedrohung der kritischen Infrastruktur darstellen, regt der Antrag an:

“zum Schutz von Hinweisgebern dieselben Straffreiheit im Inland und ein Auslieferungsverbot ins Ausland, Aufnahme in ein Zeugenschutzprogramm und/oder Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu gewähren.”

In der Antragsbegründung wird vom wiederholten nationalen und internationalen Ansehensverlust Deutschlands gesprochen, sollte die Aufklärung der Straftaten nicht energisch genug verfolgt werden. Dies wirke sich negativ auf die Versorgungssicherheit sowohl der Wirtschaft als auch der Privatpersonen aus. Die fortwährende Unsicherheit bezüglich der Hintergründe tue ein Übriges. In Folge dieser Argumentation plädiert der Antrag darauf, dass der Deutsche Bundestag die Wichtigkeit einer umfassenden Aufklärung unterstreicht, “wer auch immer der Schuldige sein mag”.

Weiterführende Informationen – Bericht zeigt auf, wie Scholz versuchte, “Nord Stream 2” zu retten.

 

 

 

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