Von Dagmar Henn
Lesen Sie den ersten Teil hier.
Der Verfassungsschutz steht oft im Konflikt mit dem Grundgesetz selbst. Viele Themen dürfen nicht offen diskutiert werden, besonders wenn es um die Rolle der Leitmedien geht:
“Die Behauptung, dass etablierte Medien hauptsächlich im Interesse der Regierungsparteien agieren und Wahlentscheidungen beeinflussen, kann die Legitimität von Wahlergebnissen generell infrage stellen, da diese nicht den echten Willen der Wähler widerspiegeln.”
Ein solches Vorgehen wird schnell als demokratiefeindlich gebrandmarkt. Es gibt statistische Beweise und soziologische Theorien, wie das Overton-Fenster, die zeigen, dass Diskurse systematisch eingeschränkt werden. Was passiert, wenn dies tatsächlich zutrifft und nicht nur eine Unterstellung ist? Sollten solche Fakten nicht auch anders behandelt werden, besonders, wenn es Hinweise gibt, dass die Berichterstattung über die Corona-Maßnahmen sichtbar beschränkt war?
Ein weiteres Beispiel: Die Rede der Europaabgeordneten Christine Anderson beim AfD-Parteitag in Riesa am 11. Januar wird zitiert.
“Die Mitglieder stellen den Antrag, den § 188 StGB, bekannt als ‘Majestätsbeleidigung’, abzuschaffen. Der Punkt ist, liebe Freunde: Der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck bleibt ein Schwachkopf, auch wenn er versucht, diese zutreffende Bezeichnung strafrechtlich zu sanktionieren. Das macht ihn zu einem totalitären Schwachkopf. Ein liberaler Rechtsstaat, der strafrechtliche Normen missbraucht, um Kritiker der Regierung zu schikanieren und zu kriminalisieren, hört auf, ein liberaler Rechtsstaat zu sein.”
Die Reaktion des BfV lautet: “Anderson kritisiert dabei nicht nur § 188 StGB, sondern behauptet auch, die Bundesrepublik sei kein Rechtsstaat mehr.”
Hier liegt ein wichtiger, notwendiger Kritikpunkt vor. Der Verfassungsschutz verwendet die Infragestellung der Rechtsstaatlichkeit als Beleg für Verfassungsfeindlichkeit, obwohl es gerade diese Anwendung des § 188 StGB ist, die den Kern der Meinungsfreiheit gefährdet und somit die Rechtsstaatlichkeit selbst schützt. Der Verfassungsschutz kennzeichnet paradoxerweise den Schutz der Verfassung als verfassungsfeindlich.
Um auch leichte Unterhaltung zu bieten – natürlich ohne vom BfV beabsichtigt zu sein: Ein Urteil gegen Höcke wegen des Satzes “Alles für Deutschland” nimmt eine zentrale Rolle ein. Es geht um ein Video dreier AfD-Politiker aus September 2024:
“Schauen wir genau hin – Götz Frömming kümmert sich um Social Media in unserer Fraktion…Hier können wir uns keinen Fehltritt erlauben.”
Frömming daraufhin: 'Hoffe, ihr habt nichts Falsches gesagt… Alles für Brandenburg? Kann man das sagen, Stefan?'
Alexandra Kloß erwidert: 'Das ist in Ordnung!', während Brandner kommentiert: 'Ja, alles von Brandner und für Brandenburg!'
Frömming abschließend: 'Alles für Brandner, alles von Brandenburg und für Brandenburg! Viel Erfolg!!'
Hierbei wird weder ernsthaft über das Urteil diskutiert noch sich von Höckes Aussagen distanziert.”
Diese unbedachte Komik offenbart, dass der Verfassungsschutz möglicherweise nicht zwischen Scherzen und ernsthaften Bedrohungen unterscheiden kann. Auch die tabuisierte Diskussion über die deutschen Souveränitätsfragen, befeuert durch Vorfälle wie die Nord Stream-Sprengung, unterstreicht die prohibitive Haltung des BfV gegenüber kritischem Diskurs:
“Sie fördern Misstrauen gegenüber der staatlichen Ordnung und der verfassungsmäßigen Ordnung, die als abzulehnen erscheint.”
Willkürlich eingenommene Positionen des Verfassungsschutzes hindern oft an einer realitätsnahen und offenen Diskussion über kritische Themen der heutigen politischen Landschaft. Wenn jedoch nur Worte, und nicht Taten als verfassungsfeindlich gewertet werden, entsteht dadurch ein verzerrtes Bild, das weder den politischen Diskurs noch die tatsächlichen Bedrohungen der Verfassungsordnung adäquat reflektiert.
Weitere Aspekte – Warum Regierungen des Westens oftmals blind für ihre eigene Wirklichkeit sind.