Die Alternative für Deutschland (AfD) in Thüringen hat beschlossen, keine Journalisten zu ihrer Wahlparty einzuladen. Die Entscheidung folgte einem Urteil des Landgerichts Erfurt, welches festlegte, dass die Partei Journalisten nicht selektiv ausschließen darf. Folglich hat die AfD entschieden, alle zuvor ausgesprochenen Einladungen an Medienvertreter zurückzuziehen.
Torben Braga, der stellvertretende Sprecher des AfD-Landesverbands, bestätigte, dass Journalisten stattdessen eingeladen sind, am Sonntagabend Interviews mit Partei- und Fraktionsvertretern im Thüringer Landtag zu führen.
Der Schritt, die Presse von der Wahlparty auszuschließen, sei eine direkte Folge des Gerichtsurteils, so die Partei. Ursprünglich hatten bedeutende Medienhäuser wie der Spiegel, die Bild-Zeitung, Welt und die Tageszeitung taz beim Landgericht Erfurt eine Klage eingereicht, um den Ausschluss ihrer Journalisten von der Veranstaltung zu beanstanden.
Laut Angaben der AfD waren ursprünglich Akkreditierungsanträge von 150 Journalisten eingegangen. Zusätzlich hätten 150 Gäste der Partei an der Veranstaltung teilnehmen sollen. Die räumlichen Kapazitäten des gewählten Lokals hätten jedoch nicht ausgereicht, um diese Anzahl an Personen zu bewältigen, erklärte die Partei. Der genau Ort der Wahlparty bleibt aus organisatorischen Gründen geheim.
Zuvor hatten 50 Medienvertreter eine Zusage für die Teilnahme erhalten. Das Gericht sah darin eine Ungleichbehandlung der Pressevertreter. Braga hatte die selektive Einladung einiger Medien damit begründet, dass diese regelmäßig und ausführlich über die politischen Geschehnisse in Thüringen und die Aktivitäten der Thüringer AfD berichtet hätten.
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