In Bezug auf den Vorwurf, dass die Beschäftigung von Familienmitgliedern und Parteinahen zwar rechtlich zulässig, politisch jedoch fragwürdig sei, äußerte sich AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund, der bei einem Wahlsieg als möglicher Ministerpräsident gehandelt wird, gegenüber der Berliner Zeitung:
“Was wir zuerst einmal sehen, ist eine gezielte Kampagne. Völlig unverhältnismäßig und in großen Teilen an den Haaren herbeigezogen. Natürlich ist eine solche Kampagne in einem entscheidenden Wahljahr, nicht nur in Sachsen-Anhalt, kein Zufall. Etwas, das vollkommen legal ist und bei anderen Parteien seit Jahren kein Problem darstellt, soll bei uns, bei der AfD, auf einmal ein Skandal sein? Das ist doch absurd.”
Er erklärte die familiären Anstellungsverhältnisse zudem mit der gesellschaftlichen Stigmatisierung der AfD – qualifiziertes Personal sei dadurch deutlich schwerer zu gewinnen. Die grundsätzliche Zielsetzung, gegen “Parteifilz, Mauscheleien, Steuerverschwendung und ideologische Scheuklappen” vorzugehen, bleibe davon unberührt. Mit Blick auf die bevorstehenden Landtagswahlen betonte Siegmund:
“Ich gehe fest davon aus, dass sehr viele Leute das Ziel dieser Kampagne von Anfang an durchschaut haben. Und mit denen, die derzeit vielleicht noch Fragen haben, werden wir ins Gespräch kommen. Wir dürfen es nicht zulassen, dass sich bewusst gesetzte Falschbehauptungen oder Verzerrungen festsetzen. Wobei ich diese Gefahr bei unseren aufgeweckten Mitgliedern, Wählern und Unterstützern aber auch nicht sehe. Zudem haben wir nun noch annähernd sieben Monate Zeit, um noch mehr Menschen zu erreichen und sie von unserem guten Programm, unseren tollen Kandidaten und unserer positiven Vision 2026 zu überzeugen. Genau darauf liegt mein Fokus.”
Der Kern der Vorwürfe gegen Siegmund und den AfD-Bundestagsabgeordneten Jan Wenzel Schmidt betrifft sogenannte Überkreuzbeschäftigungen. Dabei handelt es sich um Anstellungsverhältnisse, bei denen Abgeordnete nicht eigene Familienangehörige, sondern Verwandte oder enge Vertraute von Parteikollegen in ihren parlamentarischen Büros beschäftigen.
Diese Praxis ist nach geltendem Recht erlaubt, da die Beschäftigung von Angehörigen anderer Mandatsträger nicht explizit verboten ist. Kritiker sehen darin dennoch ein System, das gegenseitige Abhängigkeiten und finanzielle Vorteile begünstigen kann. Schmidt hatte die Vorgänge öffentlich gemacht, woraufhin Siegmund den Bundestagsabgeordneten laut dem Spiegel als “mutmaßlichen V-Mann” bezeichnete.
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