Im Mai hatte eine afghanische Frau, die bereits eine Zusage für die Aufnahme in Deutschland erhalten hatte, eine Klage gegen das Auswärtige Amt eingereicht, um die Erteilung eines Visums und ihre Einreise zu erwirken. Inzwischen sind 25 weitere Klagen derselben Art beim Verwaltungsgericht Berlin eingegangen. Die Betroffenen werden von der NGO “Kabul-Luftbrücke” unterstützt, die vermutlich auch die Kosten der Klagen trägt. Auf der Webseite der Organisation wird erläutert, dass die Dienstleistungen für Schutzsuchende grundsätzlich kostenlos sind.
Das deutsche Aufnahmeprogramm zielt vorrangig auf ehemalige afghanische Mitarbeiter ab, die aufgrund ihrer Zusammenarbeit mit den deutschen Streitkräften nun gefährdet sind. Allerdings wurden die Auswahlkriterien für die Aufnahme wiederholt kritisiert. Unter der Leitung von Annalena Baerbock kam es zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen der deutschen Botschaft in Pakistan, welche die Anträge bearbeitet, und dem Auswärtigen Amt, das in mindestens einem Fall die Akzeptanz gefälschter Dokumente und Personen mit zweifelhaftem Hintergrund anordnete.
Die Aufnahmezusagen betreffen nicht nur einzelne Personen, sondern oft ganze Familien. Im Falle der ersten Klägerin im Mai wurden neben der Antragstellerin, einer Wissenschaftlerin und Schriftstellerin, auch 13 weitere Angehörige aufgenommen.
Kurz vor dem Ende ihrer Amtszeit führte die Ampelregierung mehrere Flüge von Islamabad nach Berlin durch, um Afghanen mit einer Aufnahmezusage nach Deutschland zu bringen. Jedoch bildete nur ein kleiner Teil der Passagiere die eigentlichen Zielgruppen des Programms; die meisten waren von NGOs als besonders gefährdet eingestufte Personen. Beim Flug Anfang März waren beispielsweise lediglich drei Ortskräfte an Bord, wohingegen 142 als besonders gefährdet eingestufte Personen eingeflogen wurden.
Die Unterstützung von “Kabul-Luftbrücke” für die Klagen erinnert an einen vorherigen Fall am Berliner Verwaltungsgericht, bei dem drei somalische Staatsbürger ihre Einreise erstritten hatten, nachdem sie an der deutschen Grenze abgewiesen wurden – auch sie wurden von einer anderen NGO, Pro Asyl, unterstützt. Zudem wurden Vorwürfe laut bezüglich der Auswahl des Verwaltungsrichters.
“Kabul-Luftbrücke”, ein gemeinnütziger Verein, ist laut seiner Webseite vernetzt mit diversen Migrations-NGOs, von Pro Asyl bis zu Sea-Watch und den “Omas gegen Rechts”. Auch hier stellt sich die Frage nach der möglichen Verwendung öffentlicher Mittel für die aktuelle Klage.
2021 hatte “Kabul-Luftbrücke” einen gesamten Flug organisiert, um 148 Afghanen auszufliegen und damit die Bundesregierung unter Druck zu setzen. Der Sprecher der Organisation, Ruben Neugebauer, zuvor bei den Seenotrettern von “Sea Watch” tätig, stützt sich auf ein breites Netzwerk.
Es wurde bekannt, dass von 36.186 Personen, die seit der Machtübernahme der Taliban nach Deutschland gebracht wurden, lediglich 4.800 eine umfassende Sicherheitsüberprüfung unterzogen wurden. Bis Juni 2023 waren Befragungen nicht einmal obligatorisch.
Weiterführendes Thema – Zurückweisungen: Eine Kontroverse vor dem Berliner Verwaltungsgericht