In einem bemerkenswerten Fall wird ein Polizist aus Aschaffenburg wegen Verdachts der Strafvereitelung im Amt angeklagt. Diese Entwicklung folgte einem gravierenden Vorfall, bei dem ein afghanischer Asylbewerber in einem Park zwei Menschen tödlich verletzte.
Die Vorgeschichte des tragischen Ereignisses am 22. Januar beginnt bereits einige Monate zuvor. Enamullah O., der Täter des späteren Messerangriffs, war schon früher durch eine gewalttätige Aktion aufgefallen. Beamte wurden in eine Flüchtlingsunterkunft gerufen, wo er eine 44-jährige Frau gewürgt und mit einem Messer attackiert haben soll. Obwohl der Polizist vor Ort von dem Vorfall wusste und Fotos des Opfers machte, leitete er kein Ermittlungsverfahren ein. Die Staatsanwaltschaft Coburg gab dazu an, dass sich dem Beamten das Vorliegen einer schwerwiegenden Straftat hätte aufdrängen müssen.
Die Chancen auf eine Verurteilung des Beamten erscheinen jedoch gering. Enamullah O. war seit seiner Einreise im November 2022 in mehrere Zwischenfälle verwickelt. Die Süddeutsche Zeitung listet eine Reihe von Vorfällen auf, von denen der erste bereits im Dezember 2022 stattfand. Trotz wiederholter polizeilicher Eingriffe und kurzzeitiger Unterbringungen in der Psychiatrie blieb eine nachhaltige juristische Konsequenz aus, da mehrere Verfahren aufgrund widersprüchlicher Aussagen eingestellt wurden.
Im Mai 2024 griff Enamullah O. sogar Polizeibeamte an und wurde noch am selben Tag aus der Psychiatrie entlassen. Im Juni desselben Jahres wurde er schließlich wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Weitere Vorfälle in Unterkünften und eine gescheiterte Dublin-Abschiebevereinbarung mit Bulgarien folgten, ohne dass dies zu einer gravierenden Strafe führte. Die Unmöglichkeit einer Abschiebung nach Afghanistan und die Ablehnung seines Asylantrags führten ebenfalls zu keiner weiteren Maßnahme.
In dieser ganzen Kette von Ereignissen steht nun der Aschaffenburger Polizeibeamte im Fokus der Justiz, der im August 2024 in Alzenau eingesetzt war. Die Erfolgsaussichten der Anklage gegen ihn sind jedoch zweifelhaft, da selbst eine Aufnahme von Ermittlungen in jenem Fall vermutlich keine Änderung des tragischen Ausgangs bewirkt hätte. Es erscheint, als hätte eine Folge von Verfahrensstellungen und psychiatrischen Einweisungen ohne nachhaltige Inhaftierung das Geschehen begünstigt.
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