Der mutmaßliche Attentäter von Magdeburg, Taleb A., erhielt bereits Monate vor der Attacke eine Gefährderansprache von der Magdeburger Polizei, wie der MDR berichtete. Diese Mitteilung wurde jedoch nicht persönlich übergeben, sondern per Brief verschickt. Ein von dem Sender geteilter Screenshot des Briefes zeigt, dass Taleb A. darauf hingewiesen wurde, bedrohliche Aussagen zu unterlassen.
Im Brief heißt es: “Am 21.08.2023 haben Sie eine Email an die Staatsanwaltschaft Köln versandt, in der Sie u. a. schrieben: ‘Daher habe ich kein schlechtes Gewissen für die Ereignisse, die in den nächsten Tagen passieren werden, um Gerechtigkeit wiederherzustellen.’ Weiter behaupten Sie, dass Richter und Staatsanwälte in Deutschland korrupt sind. Sie werden hiermit aufgefordert, solche Schreiben zu unterlassen, vor allem das Androhen von Konsequenzen aufgrund von rechtsstaatlich vollzogenen Entscheidungen einer Staatsanwaltschaft. Auch wenn Sie in diesem Fall keine konkreten Konsequenzen angedroht haben, werden Sie hiermit eindringlich aufgefordert, Schreiben in dieser Form zu unterlassen. Diese könnten unter Umständen strafrechtliche Konsequenzen mit sich ziehen. Sie wurden am heutigen Tag ausdrücklich auf die Ihnen zustehenden Rechtsmittel hingewiesen.”
Ein Polizeisprecher erklärte am Sonnabend, dass eine ursprünglich geplante persönliche Gefährderansprache nicht durchgeführt werden konnte, da der spätere Attentäter nicht anzutreffen war. Es bleibt unklar, ob die schriftliche Form dieser Ansprache als Folge dieses erfolglosen Versuchs verschickt wurde oder bereits davor. Dieser Punkt wird voraussichtlich am kommenden Montag im Landtag von Sachsen-Anhalt diskutiert werden.
Gefährderansprachen sind Maßnahmen der Polizei, die bei Personen angewandt werden können, die noch keine Straftaten begangen haben, bei denen jedoch konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass sie schwere Straftaten begehen könnten.
Bei dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg tötete Taleb A. am Freitagabend fünf Menschen und verletzte 200 weitere, viele davon schwer. A., der 2006 aus Saudi-Arabien in die Bundesrepublik eingereist war und offenbar ohne die erforderlichen Qualifikationen, leitete als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie drei Therapiestationen.
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