Das Bundeskabinett hat kürzlich einen Vorschlag von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) gebilligt, der eine bedeutende Änderung des Luftsicherheitsgesetzes vorsieht. Die Änderung würde es der Bundeswehr erlauben, bei Bedrohungslagen durch Drohnen einzugreifen und diese abzuschießen. Faeser erläuterte die Notwendigkeit dieser Maßnahme:
“Drohnen, die für Spionage und Sabotage eingesetzt werden, stellen eine ernsthafte Bedrohung dar, insbesondere für kritische Infrastrukturen. Die Polizeibehörden verbessern zwar ständig ihre Fähigkeiten zur Drohnenerkennung und -abwehr, jedoch sind weitere Schritte erforderlich.”
Faeser führte weiter aus, dass seit der Eskalation des Konflikts in der Ukraine ein erhöhter Einsatz von Drohnen in Deutschland zu verzeichnen sei, was die bestehende Technologie der Polizei vor große Herausforderungen stelle. Die Politikerin betonte die Wichtigkeit der Erweiterung der Befugnisse der Bundeswehr:
“In schwerwiegenden Fällen sollte die Bundeswehr die Möglichkeit haben einzugreifen, einschließlich des Abschießens illegal operierender Drohnen. Dies stärkt den Schutz kritischer Infrastrukturen,” erklärte Faeser. Sie fügte hinzu, “dass wir uns durch solche Drohbedrohungen nicht einschüchtern lassen und entschlossen auf die aktuellen Sicherheitsbedrohungen reagieren.”
Bislang dürfen die Streitkräfte lediglich unterstützend eingreifen, indem sie Luftfahrzeuge abdrängen, zur Landung zwingen, Warnschüsse abgeben oder den Einsatz von Waffengewalt androhen. Die neue Gesetzesinitiative sieht vor, die Bundeswehr in die Lage zu versetzen, direkt gegen unbemannte Drohnen mit Waffengewalt vorzugehen.
Nur wenn die Polizeibehörden der Länder technisch nicht in der Lage sind, die Gefahr abzuwehren und eine Unterstützung anfordern, darf die Bundeswehr eingreifen. Ein Abschuss darf ausschließlich dann erfolgen, wenn ein Risiko für Menschenleben oder kritische Infrastrukturen besteht und es als letztes Mittel zur Gefahrenabwehr gilt, so Faeser.
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums betonte, dass die Abschusserlaubnis nur dort erteilt würde, wo keine Gefahr durch Trümmer für Menschen besteht. Die Bundeswehr könne nicht flächendeckend Drohnenabwehr anbieten, sondern nur dort, wo ein besonderes Schutzbedürfnis besteht.
Die Verbesserungen an kommerziellen Drohnen stellen die Sicherheitskräfte vor neue Herausforderungen, da insbesondere die hochentwickelten Flugeigenschaften einiger Drohnen die Kapazitäten übertreffen.
Der Gesetzentwurf soll nun schnellstmöglich dem Bundestag vorgelegt werden. Ob er noch vor der Bundestagswahl Ende Februar verabschiedet wird, bleibt abzuwarten, da die Minderheitsregierung von Bundeskanzler Olaf Scholz auf Zustimmung aus den Reihen der Opposition angewiesen ist. Bereits jetzt gibt es kritische Stimmen aus der Union zu diesem Vorstoß.
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