Die Bundestagsverwaltung hat kürzlich drei Mitarbeitern von AfD-Abgeordneten die Ausstellung von Hausausweisen sowie den Zugang zu den IT-Systemen verwehrt. Ein Hausausweis erleichtert zwar den Zugang zum Bundestag, aber dessen Fehlen bedeutet, dass der zugehörige Abgeordnete die Mitarbeiter am Eingang wie Besucher empfangen muss. Weitaus gravierender ist die Verweigerung des IT-Zugangs, da über dieses System sowohl die erforderlichen Arbeitsdokumente als auch die offiziellen E-Mail-Adressen zugänglich sind.
Die Verwaltung begründete die Entscheidung damit, dass es möglich erschien, „dass das Betreten der Liegenschaften des Bundestages mit einem Hausausweis zu verfassungsfeindlichen Zielen missbraucht werden könnte“. Die Ausstellung eines solchen Ausweises sei mit „einem Risiko für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit, die Sicherheit, Integrität oder Vertrauenswürdigkeit des Deutschen Bundestages“ verbunden.
Zusätzlich wurde einem weiteren Mitarbeiter zwar der Hausausweis erteilt, aber der Zugang zu den IT-Systemen verweigert. Konkrete Details zu den vermuteten Risiken wurden nicht öffentlich gemacht, jedoch hieß es, dass „tatsächliche und konkrete Anhaltspunkte“ vorlägen, welche die Funktionsfähigkeit des Bundestages und die Sicherheit seiner Mitglieder sowie Besucher gefährden könnten.
Normalerweise verfügen Bundestagsabgeordnete über ein Budget zur Beschäftigung von Mitarbeitern, die sowohl im Bundestag als auch im Wahlkreis tätig sind. Diese Arbeitsverhältnisse basieren auf einem persönlichen Vertrauensverhältnis, und die Verweigerung des Zugangs stellt einen erheblichen Eingriff in diese Beziehung dar.
Laut taz ist einer der Betroffenen Michael Stürzenberger, der im letzten Jahr in Mannheim einem Messerangriff ausgesetzt war. Er sollte eigentlich für den bayerischen AfD-Abgeordneten Erhard Brucker arbeiten.
Eine der behaupteten Begründungen für die Maßnahmen ist der sogenannte Rollatorputsch, in dessen Rahmen Teilnehmer unter anderem beschuldigt werden, den Bundestag stürmen zu wollen. Allerdings wurden in dem seit Monaten andauernden Verfahren bisher keine Straftaten nachgewiesen.
Bereits in der Vergangenheit gab es Berichte, wie etwa vom Bayerischen Rundfunk, über mögliche Vorgehensweisen gegen Mitarbeiter der AfD, wobei betont wurde, dass der Bundestagsverwaltung Mittel zur Verweigerung von Hausausweisen, nicht jedoch zur Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen zustehen.
Ein vergleichbarer Fall ereignete sich 2016 mit Christian Klar, einem ehemaligen Mitglied der RAF, dem der Hausausweis verweigert wurde. Er arbeitete zu jener Zeit für Dieter Dehm von der Linkspartei. Klar hatte in den 1980er Jahren eine lebenslange Haftstrafe wegen mehrfachen Mordes verbüßt und wurde 2008 vorzeitig freigelassen. Stürzenberger hingegen ist nur wegen Volksverhetzung zu Geldstrafen verurteilt worden.
Mehr zum Thema – Ein Artikel der Funke-Mediengruppe thematisiert, ob Traueranzeigen für AfD-Mitglieder veröffentlicht werden sollten oder nicht.