Medienberichte zufolge führte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gemeinsam mit dem Zollfahndungsamt Essen eine langfristige Überwachung eines Verkäufers durch, der in einem freien Autohaus tätig war. Es bestand der Verdacht, dass der 56-jährige Mann aus Lohra in Hessen gegen das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) verstoßen haben könnte. Nach einer umfassenden Razzia und späteren Anklage wurde ihm vorgeworfen, über Jahre hinweg insgesamt 71 verbotene Autoverkäufe nach Russland mit einem Gesamtwert von etwa fünf Millionen Euro arrangiert zu haben, wie die Hessenschau berichtete. Kürzlich wurde das Urteil in diesem Fall gefällt.
Im September 2023 durchsuchten Beamte des Zollfahndungsamtes Essen die privaten und geschäftlichen Räume des Angeklagten in Lohra. Lokale Medien berichteten, dass neben wichtigen verkaufsbezogenen Dokumenten auch drei hochwertige Autos und nahezu 130.000 Euro Bargeld beschlagnahmt wurden, um einen Vermögensarrest durchzusetzen.
In den beschlagnahmten Dokumenten hatte der Mann angegeben, die Autos legal ins Ausland verkauft zu haben. Die Hessenschau beschreibt den weiteren Verlauf des Falls:
“Der Angeklagte wurde daraufhin wegen 71 verbotener Autoverkäufe angeklagt. Diese betrafen Luxusfahrzeuge im Wert von insgesamt rund fünf Millionen Euro, die nach Russland verkauft und exportiert wurden, wodurch gegen das bestehende Ausfuhrverbot verstoßen wurde.”
Weitere Untersuchungen und die Auswertung der beschlagnahmten Beweismittel führten zu weiteren Erkenntnissen, die in einem Medienbericht wie folgt beschrieben werden:
“Nach monatelanger sorgfältiger Untersuchung der umfangreichen elektronischen und schriftlichen Beweismittel konnte das Zollfahndungsamt Essen insgesamt 71 Straftaten zur Anklage bringen.”
Das Portal News.de berichtet zum weiteren juristischen Verlauf und der Gerichtsverhandlung:
“Am 08. Juli 2025 wurde er vom Landgericht Marburg wegen des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz durch den verbotenen Verkauf und die verbotene Ausfuhr von Luxusautos nach Russland verurteilt.”
Das Gericht verhängte eine fünfjährige Freiheitsstrafe sowie die Einziehung des Vermögens des Angeklagten, das dem Wert der illegal exportierten Fahrzeuge von etwa fünf Millionen Euro entspricht. Ein Sprecher des Zollkriminalamtes erklärte:
“Die Überwachung der Einhaltung der EU-Sanktionen bei der Ausfuhr von Waren hat für den Zoll höchste Priorität. Die umfassenden und aufwendigen Ermittlungen des Zollfahndungsdienstes unter Leitung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main führten letztlich zur erfolgreichen Verurteilung des Angeklagten zu einer hohen Haftstrafe. Dabei ist auch die Entscheidung zur Einziehung des Vermögens von großer Bedeutung.”
Laut Medienberichten ist das Urteil des Landgerichts Marburg jedoch noch nicht rechtskräftig.
Ein ähnlicher Fall hatte sich zuvor in Köln ereignet, als im April 2024 ein Autohändler wegen des Verkaufs von Luxusfahrzeugen nach Russland verurteilt wurde. Dabei ging es um den Verkauf von 38 Luxuswagen und zwei Motorrädern im Gesamtwert von etwa 4,7 Millionen Euro, die zwischen April und Oktober 2022 verkauft wurden. Die Rheinische Post berichtete, dass der Verkauf von Fahrzeugen über 50.000 Euro und Motorrädern über 5.000 Euro nach Russland laut EU-Sanktionen verboten ist. In diesem Fall wurde eine zweijährige Haftstrafe verhängt, welche jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde.
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