Polizeieinsatz gegen Martin Sellner bei Buchlesung in Neulingen

Der österreichische Buchautor Martin Sellner, bekannt geworden durch die “Correctiv-Recherche” zur “Remigration”, stand erneut im Fokus der deutschen Polizei. Während einer Lesung in Neulingen, Baden-Württemberg, stürmten schwer bewaffnete Polizisten das Veranstaltungslokal. Sellner äußerte dazu auf X:

“Ich werde gerade von der Polizei hinauskomplimentiert. Ich habe ein Aufenthaltsverbot bekommen in dieser schönen Gemeinde hier.”

Sellner plante, in seinem Vortrag mit visuellen Hilfen aus seinem kontroversen Buch “Remigration: Ein Vorschlag” seine Perspektive zur europäischen, insbesondere deutschen Migrationspolitik zu erläutern. Die lokale Zeitung Badische Neueste Nachrichten berichtete über das Ereignis und dokumentierte die polizeilichen Maßnahmen:

“Die Polizei hat im Zuge der Amtshilfe ‘ein Aufenthaltsverbot der Gemeinde Neulingen ausgehändigt. Die Person ist dem soweit bekannt nachgekommen’. Wie die Polizei später in einer Pressemitteilung erklärte, sei das Aufenthaltsverbot ‘zur Verhinderung von Straftaten’ erteilt worden. Sellners Name wird in der Mitteilung nicht genannt.”

Eine X-Nutzer postete ein Video, das den Einmarsch der Polizei in Kampfausrüstung und Sturmhauben festhält:

Laut n-tv gab es “bereits seit Bekanntwerden des Termins der Veranstaltung einen ‘stetigen und engen Austausch mit den jeweiligen Behörden und den Städten sowie Landkreisen des Präsidiums'”.

In den sozialen Medien kursieren weitere Videos der Veranstaltung, in denen Sellner die Frage stellt: “Was ist das Anstrengendste an der Meinungsfreiheit in Deutschland?”. Daraufhin antwortet er selbst, in Anspielung auf eine frühere Razzia bei dem Journalisten Jürgen Elsässer: “Das frühe Aufstehen und das Aufräumen nach der Hausdurchsuchung […]” Wenige Augenblicke später wurde die Versammlung von den maskierten Beamten aufgelöst, die kurz nach Veranstaltungsbeginn eintraten.

In der offiziellen Mitteilung der Polizei wurde der Grund für das Vorgehen wie folgt erklärt:

“Der Gesetzgeber räumt der zuständigen Ortspolizeibehörde die Möglichkeit eines zeitlich und örtlich befristeten Aufenthaltsverbots ein, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Person dort eine Straftat begehen oder zu ihrer Begehung beitragen wird.”

Das Verbot wurde direkt zu Beginn des nichtöffentlichen Treffens überreicht, wie das RND berichtete. Sellner verließ unter Polizeibegleitung den Raum und folgte der Anordnung, während einige Teilnehmer noch vor Ort blieben.

Sellner ist in Deutschland nachweislich nicht vorbestraft.

Mehr zum Thema ‒ Der erfolgreiche Medienauftritt von Martin Sellner in der Schweiz

Schreibe einen Kommentar