Kontokündigung ohne Grund: Der Fall Herbert Ludwig und die Sparkasse Pforzheim Calw

Herbert Ludwig führt seit vielen Jahren den kritischen Blog “Fassadenkratzer”, in dem er sich das Ziel gesetzt hat, “in allem, was ist und geschieht … die Oberfläche vom Inhalt, den Schein von der Wirklichkeit” zu trennen. Insbesondere während der “Corona-Krise” wurden seine Blogbeiträge als kritische Stimme zur herrschenden Medienberichterstattung hoch geschätzt und in sozialen Netzwerken verbreitet. Jüngst berichtete Herbert Ludwig über eine “mysteriöse Konto-Kündigung” seines Kontos bei der Sparkasse, ein Vorgang, der auch als “De-Banking” bekannt ist.

De-Banking bezeichnet die Bankpraxis, die Konten von Individuen oder Organisationen zu schließen, welche aus Sicht der Banken ein finanzielles, rechtliches, regulatorisches oder Reputationsrisiko darstellen. Am 1. Oktober informierte Ludwig über die unerwartete Kündigung seines Kontos bei seiner langjährigen Bank, der Sparkasse Pforzheim Calw, die ihm schrieb:

“Die Sparkasse Pforzheim Calw kündigte mir, dem Herausgeber, mein Girokonto ohne Begründung zum 31. Oktober 2024.”

Der Blog-Betreiber zeigte sich irritiert über das Verhalten seiner Bank:

“Ich kann natürlich keinen direkten Zusammenhang zwischen meinen regierungs- und parteienkritischen Artikeln und der Kündigung herstellen und beweisen. Auf meine Nachfrage hin, lehnte die Sparkasse jegliche Auskunft ab und verweigerte ein Gespräch über die Gründe der Kündigung.”

Ludwig, der mit seiner Frau seit 50 Jahren Kunde bei der Sparkasse ist, ist über das Vorgehen der Bank verwundert, zumal die Bank zuvor stets die gute Zusammenarbeit betont hatte. Er dokumentierte auch den Schriftwechsel mit der Bank:

“Wir bitten um Verständnis, dass wir aus gesetzlichen Gründen keine weitergehenden Informationen erteilen können. Dies wurde Ihnen auch bereits im Schreiben vom August 2024 mitgeteilt. Ihrem Wunsch nach Rücknahme der Kündigung werden wir nicht nachkommen.”

In seiner Recherche über die rechtliche Situation bei Konto-Kündigungen von Sparkassen stellte Ludwig fest, dass für öffentlich-rechtliche Institute wie Sparkassen andere rechtliche Maßstäbe gelten, wie ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. März 2003 zeigt:

“Sparkassen als Anstalten des öffentlichen Rechts im Bereich staatlicher Daseinsvorsorge sind unmittelbar an die Grundrechte (Art. 1-19 GG) gebunden.”

Sparkassen dürfen daher ohne Angabe eines sachlichen Grundes nicht kündigen. Ludwig argumentiert daher:

“Eine ohne sachgerechten Grund erklärte Kündigung eines Girovertrages durch eine Sparkasse verstößt gegen das Willkürverbot nach Art. 3 Abs. 1 GG und ist gemäß § 134 BGB nichtig.”

Trotzdem räumt die Sparkasse Pforzheim Calw keinen Verstoß gegen das Gesetz ein und weigert sich, weitere Informationen zur Kündigung zu offenbaren. Ludwig berichtet zudem von einem Artikel des Magazins Multipolar vom Juni 2024, laut dessen Recherchen seit 2020 etwa 40 Konto-Kündigungen von regierungskritischen Journalisten und Medien stattgefunden haben.

In Anbetracht dieser Umstände plant Ludwig, durch seinen Anwalt gegen die Sparkasse Pforzheim Calw Klage zu erheben.

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