Das Münchner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass der bayerische Verfassungsschutz berechtigt ist, die AfD als “rechtsextremistischen Verdachtsfall” einzustufen und entsprechend zu überwachen. Dieses Urteil erging im Rahmen eines Hauptverfahrens, in dem die AfD gegen ihre Überwachungsstatus geklagt hatte. Zudem darf die Öffentlichkeit über diese Einstufung und Beobachtung informiert werden.
Weitere Informationen folgen in Kürze…