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Bad Waldsee, eine malerische Kreisstadt im Landkreis Ravensburg, Baden-Württemberg, zählt rund 20.000 Einwohner. Ein aktueller Bericht der Schwäbische Zeitung beleuchtet einen exemplarischen Fall von Behördenkomplikationen in Deutschland, in dem es um zwei in der Gemeinde ansässige Flüchtlinge geht. Diese wollten in einer lokalen Drucktechnikfirma arbeiten, doch trotz einer grundsätzlichen Einigung zwischen den Parteien führte der “gesetzeskonforme Tunnelblick” der Agentur für Arbeit und der Ausländerbehörde dazu, dass die Anstellung schließlich doch nicht stattfand.

Die Initiative ging von einer Flüchtlingssozialarbeiterin aus, die die SV Druck GmbH, ein Tochterunternehmen der SV Gruppe, kontaktierte, welcher auch schwäbische.de angehört. Die Flüchtlinge wurden als “fleißige, leistungsfähige Menschen, die sonst arbeitslos bleiben und von staatlicher Unterstützung leben müssten”, beschrieben.

Nach ersten Gesprächen schien die Anstellung geregelt: Die Flüchtlinge sollten ab dem 1. Februar 2025 als Versandhelfer bei SV Druck GmbH beginnen, mit einem Stundenlohn von 12,82 Euro, dem gesetzlichen Mindestlohn. Die positive Stimmung war groß, einschließlich der Zuversicht von Arbeitgeber, Flüchtlingen und Sozialarbeiterin. Doch dann kam eine Mitteilung der Ausländerbehörde, die besagte:

“Der Beschäftigung wird nicht zugestimmt […], da die Beschäftigungsbedingungen nicht den ortsüblichen Rahmenbedingungen für einen Helfer in der Versandabteilung entsprechen. Die ortsübliche Entlohnung wird bei mindestens 14,00 Euro/Stunde festgemacht.”

Zusätzlich warnte das Schreiben vor strafrechtlichen Konsequenzen, sollte die Beschäftigung ohne Genehmigung aufgenommen werden. Ein Sprecher des zuständigen Landratsamtes erklärte, dass man bei einem laufenden Asylverfahren verpflichtet sei, die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zu den Arbeitsbedingungen einzuholen, welche jedoch im vorliegenden Fall versagt wurde. Die Ausländerbehörde habe keinen Einfluss auf diese Entscheidung gehabt.

Die Personalabteilung von SV Druck GmbH äußerte sich verwundert, da normalerweise alle vergleichbaren Tätigkeiten mit dem gesetzlichen Mindestlohn vergütet würden. Eine höhere Bezahlung der Flüchtlinge hätte zu Unmut unter den deutschen Kollegen führen können. Die Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit erklärte, dass die Ermittlung des ortsüblichen Lohns auf repräsentativen Quellen wie dem Entgeltatlas basiere.

Schlussendlich bedeutete dies die Kündigung der Arbeitsverträge der Flüchtlinge noch vor Arbeitsbeginn, um Unruhe im Betrieb zu vermeiden. Diese Situation wirft Fragen zur Flexibilität und Angemessenheit in der Handhabung solcher Vorgänge durch die Bundesagentur für Arbeit auf.

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