Weniger Geld für regionale Krankenkassen bei niedriger Wahlbeteiligung

Regionale Krankenkassen, einschließlich der AOK, könnten im nächsten Jahr erheblich weniger Bundesmittel für die Patientenpflege erhalten, sollten die Wahlbeteiligungen in ihren Bundesländern bei der Bundestagswahl 2021 unter dem Bundesdurchschnitt liegen. Dies berichtet die in Magdeburg ansässige Volksstimme.

Einem Bericht der Zeitung zufolge stammen diese Informationen aus einem noch unveröffentlichten Entwurf des Bundesamts für Soziale Sicherung. Diese Bonner Behörde, die den SPD-geführten Ministerien für Gesundheit und Arbeit untersteht, ist verantwortlich für die Verteilung der Mittel aus dem Gesundheitsfonds, der zur Finanzierung der Patientenversorgung dient.

Kämen diese Pläne zur Umsetzung, würden regionalen Krankenkassen bedeutende Geldsummen verloren gehen. Beispielhaft führt die AOK Sachsen-Anhalt an, dass sie für das Jahr 2025 mit einem Verlust von insgesamt etwa 50 Millionen Euro rechnen müsste, wovon allein 24 Millionen Euro auf die AOK Sachsen-Anhalt entfallen würden.

In Sachsen-Anhalt war die Wahlbeteiligung mit 67,9 Prozent im Vergleich zum Bundesdurchschnitt von 76,4 Prozent besonders niedrig.

Die Pläne stießen auf deutliche Kritik bei der AOK Sachsen-Anhalt. Die Sprecherin Anna-Kristina Mahler erläuterte gegenüber der Volksstimme: “Sachfremde Themen wie die Wahlbeteiligung sollten keine Auswirkungen auf die Finanzierung der Gesundheitsversorgung haben.”

Zudem führt Mahler an, dass Sachsen-Anhalt schon jetzt im Vergleich zu Großstädten wie Hamburg bei der Verteilung der Mittel aus dem Gesundheitsfonds benachteiligt wird. Weiterhin werde das Bundesamt darüber hinaus planen, zukünftig gesundheitsbezogene Kriterien wie “stationäre Pflege” oder “Pflegebedürftige” in der Mittelzuteilung nicht mehr zu berücksichtigen.

Bis dato hat das Bundesamt für Soziale Sicherung auf Nachfrage der Volksstimme noch keine Begründung für die Auswahl der regionalen Kriterien und die Berücksichtigung der Wahlbeteiligung geliefert. Eine Stellungnahme seitens der Behörde wird für den kommenden Mittwoch erwartet. Eine endgültige Entscheidung über die Ausführung der Pläne soll bis zum 30. September getroffen werden.

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